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Schäferhund Bärchen stirbt an Wassermangel

Sein Besitzer gibt den Betreibern einer lippischen Hundepension die Schuld am Tod des Tieres

Marianne Schwarzer

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Rudelmitglied: Schäferhund Wotan hat den Besuch in der Hundepension problemlos überstanden. Michael Claas ist glücklich, dass er ihn hat. - © Marianne Schwarzer
Rudelmitglied: Schäferhund Wotan hat den Besuch in der Hundepension problemlos überstanden. Michael Claas ist glücklich, dass er ihn hat. (© Marianne Schwarzer)

Kreis Lippe. "Bärchen" ist tot. Der Schäferhundrüde ist in einer lippischen Tierpension zusammengebrochen, und auch die Tierklinik konnte ihn nicht retten. Michael Claas und Margot Panknin glauben, dass ihr Hund verdurstet ist, weil er in der Pension nicht genug Wasser bekommen habe. Das weist der Betreiber jedoch weit von sich. Jetzt landet der Fall vor Gericht.

Rückblick: Ende Mai wollten Michael Claas und seine Partnerin Margot Panknin für ein Wochenende zum Nürburgring. Die beiden versuchten, ihre Schäferhunde "Bärchen" und "Wotan" in ihrer Stammtierpension unterzubringen. "Der Betreiber hat mir zwar gesagt, dass er selbst nicht da sei, aber seine Mieterin könne sich kümmern", erzählt Michael Claas.

Donnerstagmorgens lieferten die beiden die Tiere bei der jungen Frau ab. Samstags erhielten sie abends einen aufgeregten Anruf: "Bärchen" gehe es sehr schlecht, er sei zusammengebrochen. "Ich bat sie, ihn in die Tierklinik Lüttgenau zu bringen."

Die junge Frau folgte der Bitte, der Hund wurde sofort intensivmedizinisch behandelt, bekam verschiedene Infusionen. Vergeblich: Montagmorgens starb der Hund.

Fassungslos und tieftraurig brachte Michael Claas "Bärchen" zum Veterinäruntersuchungsamt in Detmold zur Obduktion. Todesursache sei ein akutes Herz- und Kreislaufversagen, höchstwahrscheinlich infolge einer Blutung im Gehirn, heißt es im pathologischen Befund. Die Pathologin vermutet eine Dehydration. Da sie keine Hinweise auf vermehrten Flüssigkeitsverlust im Körper gefunden habe, "ist eine zu geringe Flüssigkeitszufuhr als Ursache wahrscheinlich."

Das beweise noch lange nicht, dass "Bärchen" kein Wasser angeboten bekommen habe, sagt der Pensionsbetreiber. "Wir haben ja gleichzeitig unsere eigenen beiden Hunde in der Obhut unserer Mieterin gelassen, und wir sind immerhin 14 Tage fort gewesen. Dann hätten die ja erst recht verdursten müssen." Der zweite Hund von Michael Claas, "Wotan", sei ja nicht zusammengebrochen. Aber dieser habe, kaum dass er an dem Sonntag daheim gewesen sei, innerhalb von eineinhalb Stunden fünf Liter Wasser getrunken. "Ich habe das abgemessen", erzählt Margot Panknin.

Sie und ihr Lebensgefährte zeigten den Pensionsbetreiber wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz an. "Für mich ist das Tierquälerei mit Todesfolge", sagt Michael Claas. Zudem klagten sie auf Schadensersatz - samt 100 Euro Obduktionskosten und der Tierklinikrechnung über 1.800 Euro auf insgesamt 3.800 Euro.

Das Strafverfahren wurde nicht nur von der Staatsanwaltschaft Detmold, sondern auch von der nächsten Instanz am Oberlandesgericht Hamm eingestellt. Die Begründung: Man könne den Pensionsbetreibern nicht nachweisen, dass ihr Verhalten zum Tod des Tieres geführt habe.

Der Betreiber ist sich in der Tat keiner Schuld bewusst: "Wir haben nichts falsch gemacht." Dass seine Mieterin sich um die Tiere gekümmert habe, sei reiner guter Wille gewesen, der ihr nun schlecht gedankt werde. Auf einen Vergleich vor Gericht werde er sich nicht einlassen.

Information
Die Aufsicht

Das Kreisveterinäramt überwacht die Einhaltung des Tierschutzgesetzes auch bei Tierpensionen. Über keine der Pensionen in Lippe habe er je eine Beschwerde bekommen, sagt Kreisveterinär Dr. Ulrich Kros. Prüfen werde er allerdings, wie es um die Sachkunde der jungen Frau bestellt gewesen sei, die in der beklagten Pension ausgeholfen habe.

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