<p class="em_text">Detmold. Viele Detmolder sind genervt: Nachdem bereits im August in einigen Stadtteilen Keime im Trinkwasser entdeckt worden waren, ist am Freitag, 12. Dezember, erneut ein Abkochgebot ausgesprochen worden. Rund 14.500 Haushalte sind betroffen. Vor dem Wochenende können die Stadtwerke immer noch keine Entwarnung geben. Hier gibt es die Antworten auf die wichtigsten Fragen.</p> <p class="em_text"><span class="bold" style="font-weight: bold;"><b class="bold">Bin ich betroffen?</b></span></p> <p class="em_text">Solange das Abkochgebot besteht, ist zur Information unserer Kunden das betroffene Versorgungsgebiet unter den Warnapps Nina und Katwarn, sowie zusätzlich detailliert und hausnummernscharf auf der Homepage der Stadtwerke Detmold GmbH (<a href="http://www.stadtwerke-detmold.de">www.stadtwerke-detmold.de</a>) einsehbar. Dort sind laut einer Mitteilung des Unternehmens auch die jeweils aktuellen Informationen abrufbar.</p> <p class="em_text"><span class="bold" style="font-weight: bold;"><b class="bold">Wie viele Haushalte sind betroffen? </b></span></p> <p class="em_text">Von dem vorsorglichen Abkochgebot sind nach wie vor rund 14.500 Haushalte im Versorgungsgebiet betroffen.</p> <p class="em_text"><span class="bold" style="font-weight: bold;"><b class="bold">Wie ist die aktuelle Situation?</b></span></p> <p class="em_text">„Das geltende Abkochgebot bleibt bestehen und konnte zum heutigen Tag nach Maßgabe des Gesundheitsamts noch nicht wieder aufgehoben werden“, erklären die Stadtwerke. Zum jetzigen Stand sei davon auszugehen, dass die Ursache nicht in direktem Zusammenhang mit dem Ereignis vom August steht. Die aktuellen Probleme hätten ihren Ursprung in einer anderen Gewinnungsanlage, welche abgeschaltet werden konnte und vom Versorgungsnetz getrennt ist.</p> <p class="em_text">In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt gelten für einen solchen Fall gesetzliche Vorschriften (unter anderem die Vorgabe von Verwendungsbeschränkungen), die aus Sicherheitsgründen umzusetzen sind, um die leitungsgebundene Trinkwasserversorgung aufrecht zu erhalten. Dies gilt solange, bis durch Gegenmaßnahmen (Anlagenabschaltung, Desinfektion) und Nachweis durch Laborproben die Situation wieder bereinigt ist. Die Freigabe erfolgt ausschließlich durch das Gesundheitsamt. Diese Maßnahmen sind insbesondere notwendig, um vulnerable Personengruppen zu schützen.</p> <p class="em_text"><span class="bold" style="font-weight: bold;"><b class="bold">Welche Gegenmaßnahmen sind eingeleitet worden?</b></span></p> <p class="em_text">Sofort nach Bekanntwerden der ersten Probenergebnisse wurden nach Angaben des Versorgungsbetriebs Desinfektionsanlagen an den Gewinnungsanlagen in Betrieb genommen und alle angeschlossenen Netzgebiete gespült, um dadurch frisches und desinfiziertes Wasser möglichst schnell wieder zur Verfügung zu stellen. Die täglich in allen betroffenen Netzgebieten entnommen Laborproben zeigten keine mikrobiologische Beeinträchtigung des Trinkwassers. Es fänden weiterhin tägliche Beprobungen durch das Labor und Anlagenkontrollen durch das Betriebspersonal der Stadtwerke Detmold statt, um die Wirksamkeit der Maßnahmen dauerhaft sicherzustellen und nachzuweisen.</p> <p class="em_text"><span class="bold" style="font-weight: bold;"><b class="bold">Wann wird das Abkochgebot zurückgenommen?</b></span></p> <p class="em_text">Nach derzeitigem Stand kann noch kein konkreter Termin zur Aufhebung des Abkochgebots genannt werden. Die Stadtwerke stehen in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und informieren die Öffentlichkeit, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.</p>