Kreis Lippe. In Bielefeld ist derzeit eine junge Dohle der Star auf dem Süsterplatz. Der Jungvogel ist aus dem Nest gefallen, doch Hilfe braucht er nicht. Die Eltern füttern das Küken. Beim Kreis Lippe häufen sich die Anfragen ebenfalls. „Besorgte Bürger melden sich, weil sie scheinbar hilflose Jungvögel oder Tierkinder beobachtet haben", sagt Bernd Mühlenmeier von der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Lippe. Er rät, solche Tiere auf keinen Fall sofort aufzunehmen, sondern sie an Ort und Stelle zu belassen.
Viele Jungvögel verließen ihr Nest zwar, bevor das Gefieder vollständig ausgebildet ist, aber durch Rufe stünden sie noch mit ihren Eltern in Verbindung. „Sie werden weiterhin gefüttert. Oft verteilen sich die Vogeljungen auch an mehreren Stellen im Garten oder in einer Hecke, was dem natürlichen Schutz dient – denn dann können nur einzelne Tiere von natürlichen Feinden entdeckt werden, der Rest der Brut bleibt zunächst unentdeckt und in Sicherheit", erklärt Mühlenmeier.
Ob ein Vogeljunges verwaist ist, erkenne man meistens schnell, wenn man sich weit genug entfernt und die Lage beobachtet. In der Regel sieht man dann nach einer Weile die Eltern, wie sie das Junge aufsuchen und füttern. „Nur, wenn die Jungvögel an einem gefährlichen Ort sitzen – beispielsweise auf der Straße – sollte man sie an einen geschützten Ort bringen", so Mühlenmeier.
Nackte Jungvögel hingegen sollten in das Nest zurückgesetzt werden, auch hier helfe oft ein Beobachten aus der Entfernung, um das Nest zu entdecken. „Im Gegensatz zu einigen Säugetierarten stören sich Vögel auch nicht am menschlichen Geruch", weiß Mühlenmeier.
Nach Hause nehmen dürfe man die Jungvögel nur vorübergehend und nur dann, wenn sie verletzt oder krank und somit tatsächlich hilflos sind – das schreibt das Bundesnaturschutzgesetz vor. „Denn selbst bei fachgerechter Versorgung haben Jungvögel, die mit nach Hause genommen werden, deutlich schlechtere Überlebenschancen als in der freien Natur", erklärt der Kreismitarbeiter.