Detmold. Erst im Februar wurde sie vom Amtsgericht Detmold zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Zuvor war sie im September 2016 verurteilt worden. In beiden Fällen war der Grund Volksverhetzung. Nun musste sich Ursula Haverbeck erneut vor dem Landgericht in Detmold verantworten - in einem Berufungsverfahren. Das Gericht verurteilte Haverbeck am Dienstagnachmittag, 28. November, zu einem Jahr und zwei Monaten wegen Volksverhetzung. Voll besuchter Gerichtssaal Bis auf den letzten Platz besetzt war der Gerichtssaal zu Beginn des Prozesses vor dem Landgericht gegen Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck. Als die Angeklagte sichtlich zufrieden über die Unterstützung ihrer Anhänger den Saal betrat, erhoben sich diese und applaudierten der rechten Ikone. Nur eine Handvoll Gegner waren erschienen, es verlief alles friedlich. Auch Sascha Krolzig, Vorsitzender von "Die Rechte" in OWL war unter den Zuschauern. Die Verteidiger forderten bezüglich der insgesamt drei Amtsgerichtverfahren - zwei in Detmold, eins in Bad Oeynhausen - gegen Ursula Haverbeck Freispruch. In seinem Plädoyer forderte Oberstaatsanwalt Ralf Vetter eine Gesamthaftstrafe von 18 Monaten für die 89-Jährige. Sie habe mit ihrer Anwesenheit der NS-Prozesse die "Opfer verunglimpft", und sie wisse sehr wohl, dass es den Holocaust gegeben habe - auch wenn sie behaupte, keine Beweise dafür zu kennen. Ihre Worte , beispielsweise über das "jüdische Jahrhundert" seien mitnichten die einer Humanistin, sondern einer "Rassistin". Die Vorgeschichte Die Staatsanwaltschaft Detmold beschuldigt die Angeklagte aus Vlotho, in einem Brief den in den Jahren 1941 bis 1945 begangenen Völkermord an den europäischen Juden geleugnet zu haben. Den Brief schickte Haverbeck im Februar vergangenen Jahres an Rainer Heller, Bürgermeister der Stadt Detmold. Eine Kopie erreichte zur selben Zeit die LZ. Es könne aber nicht nachgewiesen werden, dass der Brief an Detmolds Bürgermeister in Kopie direkt von der Angeklagten an die LZ geschickt worden sei, argumentierten jetzt die Verteidiger Haverbecks." Allerdings hatte sie das im Prozess vor dem Amtsgericht seinerzeit nicht bestritten. Bei der Verteilung einer schriftlichen Version ihrer Einlassung vor Gericht an Journalisten sei es lediglich um eine Wiederholung dessen gegangen, was sie als Verteidigung ja in der öffentlichen Gerichtsverhandlung schon geäußert habe. Im Übrigen sei es nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Die Verteidiger sind außerdem der Ansicht, dass Ursula Haverbecks Äußerungen unter die Meinungsfreiheit fallen nach Paragraph 5 des Grundgesetzes. "Das müssen wir ertragen so lange sie die Rechte der Opfer nicht mit Füßen treten". Zudem habe die Angeklagte nach der Hauptverhandlung im September vergangenen Jahres an die Pressevertreter unter anderem ein Heft mit dem Titel "Nur DIE Wahrheit Macht EUCH Frei" und legte sie auch auf den Richtertisch sowie den Tisch der Staatsanwaltschaft. In den Schriften werde ebenso wie in dem Brief an den Bürgermeister der Mord an den Juden geleugnet. Wegen dieses Sachverhalts wurde Haverbeck im Februar 2017 zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt.