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Vorgetäuschte Straftat: Schuss auf syrischen Jungen war Versehen

Martin Hostert

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- © Symbolbild: Pixabay
Justiz (© Symbolbild: Pixabay)

Bad Salzuflen. Der Fall brachte Empörung: Anfang Februar im vergangenen Jahr soll ein syrischer Junge vor einem Wohnhaus in Schötmar angeschossen worden sein – so hieß es damals, zunächst auch auf LZ.de. Tatsächlich wurde der Dreijährige verletzt, als ein Angehöriger beim Hantieren mit einem Luftgewehr versehentlich einen Schuss abgab; der Junge wurde von dem Projektil in der Brust getroffen. Das Amtsgericht Lemgo hat die Mutter, einen Onkel und einen Cousin des Jungen nun wegen Vortäuschens einer Straftat verurteilt.

Richter Dr. Florian Hobbeling hat nach Auskunft des Amtsgerichtes Strafbefehle erlassen, die inzwischen rechtskräftig sind. Der Onkel des Jungen wurde zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt, bei ihm kommt fahrlässige Körperverletzung hinzu. Acht Monate für die Mutter, elf für den Cousin, urteilte Hobbeling. Alle Strafen wurden auf Bewährung verhängt. Außerdem müssen sie jeweils 1000 Euro in monatlichen Raten von 40 Euro an die Staatskasse zahlen.

„Um den Verursacher vor Bestrafung zu schützen, tischten die Mutter des Jungen, ihr Bruder und ein Cousin der beiden der Polizei die falsche Geschichte auf", berichtet das Gericht. Die Wahrheit sei ans Licht gekommen, nachdem eine weitere Familienangehörige ausgepackt habe. Jetzt ist der Fall strafrechtlich abgeschlossen. „Das unterschiedliche Strafmaß war davon abhängig, ob die falsche Geschichte mehrfach erzählt wurde, da dies mehrere Einzelstraftaten begründete, aus denen eine Gesamtstrafe gebildet wurde", heißt es. Die Verletzung des Jungen war glücklicherweise nicht lebensgefährlich. Ob psychische Folgen verblieben, sei jedoch unklar.

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