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Verbraucherzentrale erklärt: Wann Urlauber ihren Vertrag kündigen können

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Huge forest fire threatens homes in Portugal - © Bildrechte: VBZ
Huge forest fire threatens homes in Portugal (© Bildrechte: VBZ)

Kreis Lippe. Die aktuelle Hitzewelle sorgt in den südlichen Teilen Europas, aber auch in der Schweiz, für verheerende Waldbrände. Viele Menschen fragen sich daher, ob sie ihre geplante Reise in betroffene Regionen überhaupt antreten wollen.

„Bei akuter Gefahrenlage durch Waldbrände am Urlaubsort können Pauschalurlauber meist ohne Probleme vom Vertrag zurücktreten oder die Reise vorzeitig abbrechen“, erklärt Brigitte Dörhöfer, Leiterin der Beratungsstelle Detmold bei der Verbraucherzentrale NRW. „In jedem Fall sollte zuerst der Reiseveranstalter kontaktiert werden, um die bestehenden Möglichkeiten zu besprechen.”

Hitze ist kein Grund für Reiserücktritt

Haben Urlauber eine Pauschalreise gebucht, können sie laut Mitteilung der Verbraucherzentrale vor Reisebeginn kostenlos vom Vertrag zurücktreten, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Reise erheblich beeinträchtigen. Dazu zählen auch Naturkatastrophen, außergewöhnliche Wetterlagen wie extreme Hitze hingegen nicht.

"Geraten Urlauber vor Ort in eine Krisensituation und wird dadurch die Reise erheblich beeinträchtigt, können sie den Pauschalreisevertrag kündigen und für die nicht genutzten Reiseleistungen eine Erstattung verlangen", wissen die Verbraucherschützer.

Wer seinen Urlaub nicht abbricht und im Krisengebiet bleibt, kann eventuell den Reisepreis mindern. Dies ist vom Einzelfall abhängig und etwa dann möglich, wenn einzelne Reiseleistungen nicht mehr dem gebuchten Standard entsprechen oder sogar ganz ausfallen.

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