Kreis Lippe. Ein Sturz, ein Unfall, eine Krankheit oder einfach das Alter: Ganz plötzlich oder schleichend, kann man selbst nichts mehr entscheiden. Wie möchte man bei schwerer Krankheit behandelt und gepflegt werden? Sollen alle medizinischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden? Welche Untersuchungen und Therapien sind gewünscht, welche nicht? Mit einer Patientenverfügung können alle Menschen ab 18 für solche Fälle vorsorgen, schreibt die Verbraucherzentrale in einer Mitteilung. Verena Querling, Pflegerechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, gibt Tipps, wie eine Patientenverfügung rechtssicher verfasst wird und welche Aspekte darin wichtig sind.
Für jede medizinische Maßnahme ist die Einwilligung des Patienten erforderlich. Für den Fall, dass man diese selbst nicht geben kann, kann man seinen Willen vorab in einer Patientenverfügung festlegen. Hier wird bestimmt, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen gewünscht sind und welche nicht. Das entlastet laut Verbraucherzentrale die Angehörigen, die sonst vielleicht mühsam den möglichen Willen ermitteln und gegenüber Ärzten vertreten müssen. Möglich ist das ab 18 Jahren.
Form und Aufbewahrung
Angehörige müssen vor allem wissen, dass es eine Patientenverfügung gibt und wo sie zu finden ist. Eine Ablage in einem persönlichen Ordner, zu dem Angehörige Zugang haben, reicht aus - ein Gang zum Notar ist nicht nötig. Ärzte sind allerdings darauf angewiesen, dass aus der Patientenverfügung genau hervorgeht, welchen medizinischen Maßnahmen zugestimmt und welche abgelehnt wurden. Wichtig sind Datum und Unterschrift. „Ideal ist es, den Text selbst regelmäßig zu prüfen, ob alles noch gilt und dies mit erneuter Unterschrift und Datum zu dokumentieren. Genauere Erklärungen können handschriftlich nachtragen werden“, heißt es weiter.
Die Verfügung sollte typische Situationen abdecken, in denen eine eigenständige Entscheidung und Willensäußerung nicht mehr möglich ist. Also etwa im Sterbeprozess, bei Hirnschädigungen, Koma, Demenz oder einer unheilbaren Krankheit. Soll dann das Leben mit allen Mitteln verlängert werden? Gibt es bestimmte Maßnahmen, die ausdrücklich gewünscht oder abgelehnt werden? Wann sollen starke Schmerzen gelindert oder Wiederbelebungsmaßnahmen ergriffen werden, wann eine künstliche Ernährung oder Beatmung eingestellt werden? Außerdem sollte eine Person benannt werden, die die Patientenverfügung mit dem ärztlichen Personal bespricht. Am Ende können auch weitere Wünsche geäußert werden, beispielsweise zu der Frage, an welchem Ort man sterben will.
Persönliche Motivation
Trotz einer Patientenverfügung kann noch manches unklar sein, vielleicht auch unter Verwandten. Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, eigene Vorstellungen und Wünsche nahestehenden Personen mitzuteilen. Hilfreich sei außerdem, die persönliche Motivation zu schildern, eigene Moralvorstellungen, religiöse Ansichten oder Erfahrungen aus dem Familien- oder Freundeskreis. All das kann schriftlich festgehalten und an die Patientenverfügung geheftet werden. Auch daraus können Ärzte und Angehörige ermitteln, welche Maßnahme den Wünschen entspricht.
Weitere Infos gibt es auf www.verbraucherzentrale.nrw/patientenverfuegung-online.