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Schutzkonzept

Was zur Sonnenwende an den Externsteinen erlaubt ist - und was nicht

Horn-Bad Meinberg. Zur Sommersonnenwende setzt der Landesverband Lippe in Abstimmung mit der Stadt Horn-Bad Meinberg, der Schutzgemeinschaft Externsteine und der Kreispolizeibehörde erneut sein Schutzkonzept für das Denkmal und das umliegende Naturschutzgebiet um.

In der Nacht von Freitag, 20. Juni, auf Samstag, 21. Juni, sind laut Pressemitteilung des Landesverbandes Zelten, offenes Feuer oder Grillen im Bereich der Externsteine untersagt.

Friedlich feiern und musizieren

„Spirituell interessierte Besucherinnen und Besucher dürfen die Nacht an den Externsteinen verbringen, friedlich feiern und musizieren“, heißt es weiter.

Die Gaststätte „Zum Felsenwirt“ ist zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Das Besteigen der Felsen ist ausschließlich während der Öffnungszeiten möglich. Das Abstellen von Wohnmobilen oder anderen Fahrzeugen, die als solche genutzt werden, ist über Nacht auf dem Parkplatz nicht erlaubt. Auch Campen und jegliche Art von Übernachtungen auf dem Parkplatz sowie im Naturschutzgebiet sind verboten. Dies wird nach Angaben des Landesverbandes in den Tagen rund um die Sommersonnenwende und am 20. Juni regelmäßig kontrolliert. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

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