Kreis Lippe. Selbst Günther Jauch macht Werbung für sie: Online-Apotheken. Die machen seit Jahren den Apotheken vor Ort Konkurrenz. Und befinden sich in einer „rechtlichen Grauzone“, erklären die lippischen Apotheken-Sprecherinnen für die Altkreise Detmold, Marleen Windgätter, und Lemgo, Kathrin Bauerrichter. Die ausländischen Versandhändler unterlägen im Gegensatz zu hiesigen Apotheken keiner Kontrolle. „Die deutschen Behörden fühlen sich nicht zuständig, weil die Versandriesen ja kurz hinter der deutschen Grenze ansässig sind. Die ausländischen Behörden kontrollieren ebenso nicht, weil zum Beispiel in den Niederlanden der Versand mit verschreibungspflichtigen Medikamenten gar nicht erlaubt ist.“ Im Gegensatz zu Online-Apotheken erbringe die öffentliche Apotheke eine Vielzahl zusätzlicher Leistungen: die Herstellung von Individualrezepturen, Nacht- und Notdienste, Problemlösung bei Lieferengpässen, pharmazeutische Beratung und Betreuung, pharmazeutische Dienstleistungen wie die Medikationsanalyse. „Sie ist eine persönliche, niederschwellige Anlaufstelle für Gesundheitsberatung, auch während der Schließzeiten von Arztpraxen. Die Erfüllung dieser Aufgaben ist gesetzlich vorgeschrieben, sie werden aber nur eingeschränkt oder gar nicht vergütet“, erklären die Apothekerinnen. Patientensicherheit? Im Internet fraglich Eine Online-Apotheke versende fast ausschließlich die Arzneimittel und unterläge dabei eben nicht der deutschen Qualitätsüberwachung und Gesetzgebung. „Sie müssen sich weder an eine Temperaturkontrolle während der Lagerung und Lieferung, noch an die festen Einkaufspreise bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln halten. Dadurch ist es ihnen möglich, die gleichen Arzneimittel zu günstigeren Preisen anzubieten.“ Doch ist auch das Risiko des Medikamentenmissbrauchs durch Online-Versandhändler höher? „Das Missbrauchsrisiko im Onlinegeschäft kann ich nicht bewerten“, betont Windgätter. Denn eigentlich sollten E-Rezepte - wie auch Papierrezepte - nur ein Mal eingelöst werden können. „Wie der Versender das handhabt, weiß ich nicht.“ Sie glaube allerdings schon, dass das Missbrauchspotenzial bei den nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten im Internet durchaus gegeben sei, „von dem Risiko unerwünschter Nebenwirkungen und pharmazeutisch schwerwiegender Wechselwirkungen ganz zu schweigen“. Es würde sie wundern, wenn dort auf die Patientensicherheit geachtet würde. Und auch ein weiterer Vorstoß hatte den Apothekern Kopfzerbrechen bereitet: das Apotheken-Reformgesetz. Dies, durch den Bruch der Ampelregierung nicht in Kraft getreten, hätte das Apothekensterben rasant beschleunigt, ist sie sicher. Denn unter dem Stichpunkt „Flexibilisierung des Personaleinsatzes“ sollten Einsparungen realisiert werden, in dem Apothekerinnen und Apotheker entlassen worden wären und die untersten Lohngruppen den regulären Apothekenbetrieb übernehmen. „Das hätte zu erheblichen Risiken und Leistungskürzungen für die Patientinnen und Patienten geführt.“ Denn es dürften zum Beispiel keine starken Schmerzmittel abgegeben oder Individualrezepturen hergestellt werden ohne Anwesenheit einer Apothekerin oder eines Apothekers.