Kreis Lippe. Glatte Straßen, Schneefall und unsichere Wetterprognosen werden viele Eltern am Freitagmorgen vor dieselbe Frage stellen: Ist der Weg zur Schule für mein Kind noch vertretbar – oder zu gefährlich? Für den Kreis Lippe gilt derzeit eine klare Regelung: Einen generellen Ausfall des Schulbetriebs wird es am Freitag, 9. Januar, nicht geben. Das könne sich im Laufe des Donnerstags aber noch ändern, so die Bezirksregierung Detmold. Stand Donnerstagnachmittag 13 Uhr gilt somit: Eltern entscheiden im Einzelfall, ob der Schulweg für ihr Kind angesichts von Schnee oder Eis zumutbar ist. Bleiben Schülerinnen oder Schüler aus diesem Grund zu Hause, gelten die Fehlzeiten als entschuldigt, sofern die Schule von den Eltern informiert wird. Erste Schulen im Kreis Lippe haben bereits über diese Regelung informiert und um eine frühzeitige Rückmeldung gebeten, ob sie ihr Kind zur Schule bringen oder nicht. Wie der Kreis Lippe mitteilte, hat sich das Dietrich-Bonhoeffer-Berufskolleg dazu entschlossen, am Freitag in den Distanzunterricht zu gehen. Es finde Unterricht laut Plan in Distanz statt, hieß es in einer Mitteilung. Das Schulgebäude bleibe aber geöffnet. Auch das Hanse-Berufskolleg in Lemgo teilte mit, dass der Präsenz-Unterricht ausfalle. Es werde auf Distanzunterricht umgestellt für Freitag, hieß es. Die Schüler seien über die bekannten schulinternen Kanäle informiert worden. Grundlage für diese Vorgehen ist der sogenannte Unwetter-Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen. Die Bezirksregierung beobachtet die Wetterlage jedoch weiterhin akribisch und behält sich vor, bei extremen Witterungsverhältnissen kurzfristig neu zu entscheiden. Fragen und Antworten zum Schulbetrieb bei Extremwetter Fällt der Unterricht in Lippe am Freitag, 9. Januar, generell aus? Nein. Die Bezirksregierung Detmold hat entschieden, keine generelle Verfügung zum Ausfall des Schulbetriebs für den gesamten Regierungsbezirk zu erlassen (Stand Donnerstag 13 Uhr). Warum gibt es keinen pauschalen Schulausfall? Ein flächendeckender Ausfall kommt nur bei extremen Witterungsverhältnissen in Betracht. Grundlage dafür sind die Warnungen und Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes. Nach der aktuellen Einschätzung liegt diese Schwelle derzeit (noch) nicht vor. Wer entscheidet, ob ein Kind bei den derzeitigen Wetterverhältnissen zur Schule geht? In diesem Fall entscheiden die Eltern selbst, ob der Schulweg für ihr Kind sicher und zumutbar ist. Diese Regelung gilt landesweit bei plötzlichem Eintritt winterlicher Witterung, sofern kein offizielles Ruhen des Präsenzunterrichts angeordnet wurde. Was gilt, wenn mein Kind zu Hause bleibt? Bleibt ein Kind aus Sicherheitsgründen zu Hause, handelt es sich um entschuldigte Fehlzeiten. Voraussetzung ist, dass die Schule zeitnah informiert wird. Die Schüler nehmen dann gegebenenfalls am Distanzunterricht teil oder erledigen ersatzweise Aufgaben. Wann kann der Präsenzunterricht offiziell ausgesetzt werden? Ein Ruhen des Präsenzunterrichts ist möglich, wenn extreme Witterungsverhältnisse vorliegen, etwa bei: starkem oder extremem Schneefall mit Verwehungen, Glatteis, schweren Sturmböen bis hin zu Orkanen, extremem Starkregen oder schweren Gewittern. In solchen Fällen entscheidet das Krisenmanagement der Bezirksregierung auf Basis der DWD-Meldungen in Abstimmung mit dem Schulministerium und gibt lippeweit bekannt, was gilt. Was passiert, wenn Schülerinnen und Schüler trotz eines generellen Schulausfalls in der Schule ankommen? Sollte eine Entscheidung zum Ruhen des Präsenzbetriebs Kinder nicht mehr rechtzeitig erreichen, müssen die Schulen eine angemessene Beaufsichtigung sicherstellen, damit die Schüler betreut werden. Gilt die Regelung für alle Schulformen? Ja. Die Vorgaben gelten für alle Schulformen in Lippe, einschließlich Berufskollegs. Ersatz- und Ergänzungsschulen wird empfohlen, sich entsprechend zu verhalten. Auch offene Ganztagsschulen sind über schulische Maßnahmen zu informieren.