Detmold. Mildes Tauwetter und eiskalte Nächte sorgen derzeit überall in Ostwestfalen-Lippe für glatte Straßen. Insbesondere der Weg zur Schule am frühen Morgen kann da zur Rutschpartie werden. Entsprechend ist in Nordrhein-Westfalen klar festgelegt, wer wann entscheidet, ob Kinder zur Schule müssen oder nicht. Ein offizielles „Ruhen des Präsenzunterrichtes" wird es für Freitagmorgen im Regierungsbezirk Detmold nicht geben. Das heißt aber nicht, dass alle Kinder zur Schule müssen.
Was zählt zu Unwetterereignissen, die Unterrichtsausfall rechtfertigen?
Das Schulministerium NRW hat klar festgelegt, dass Starkregen, schwere Sturmböen, schwere Gewitter, starker Schneefall und Glatteis berechtigte Gründe sind, der Schule fernzubleiben.
Wann entscheiden Eltern?
Kommt es kurzfristig und plötzlich zu Eisglätte, Sturm oder anderen extremen Witterungsverhältnissen, und ist zu diesem Zeitpunkt der Präsenzunterricht noch nicht abgesagt, entscheiden Eltern selbst, ob der Weg zur Schule für ihr Kind zumutbar ist. Die Schule ist auf den gängigen Wegen über die Entscheidung zu informieren. In dem Fall gilt der versäumte Unterricht als entschuldigte Fehlzeit.