
Kreis Lippe. Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte steht kurz bevor. Ab Oktober wird sie an die gesetzlich Versicherten verteilt. Die LZ sprach mit Bernd von Nordheim, AOK-Regionaldirektor in Lippe.
Herr von Nordheim, ich habe gerade Post von meiner gesetzlichen Krankenkasse bekommen, weil ich ein Passfoto für die neue elektronische Gesundheitskarte einschicken soll. Warum ist das nötig?
Bernd von Nordheim: In diesem Jahr beginnt die bundesweite Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Sie löst damit die 1994 eingeführte Krankenversichertenkarte ab. Zum Schutz vor Missbrauch trägt die eGK ein Foto des Inhabers. Wir bitten deshalb unsere Versicherten, uns jetzt entweder per Post oder per Internet ein Passbild zu senden.

Bin ich verpflichtet, ein Passfoto zur Verfügung zu stellen?
von Nordheim: Die elektronische Gesundheitskarte kann nur ausgestellt werden, wenn ein Passbild vorliegt. Bis spätestens 2013 müssen alle gesetzlich Krankenversicherte eine neue Gesundheitskarte haben. Denn dann verliert die bisherige Krankenversichertenkarte ihre Gültigkeit.
Welche Anforderungen werden an das Bild gestellt? So strenge wie an ein offizielles Passfoto?
von Nordheim: Nein, so strenge Anforderungen wie beim Passfoto gibt es hier nicht. Wir benötigen ein Lichtbild im Passbildformat (Größe 45 mm x 35 mm), auf dem die Person deutlich zu erkennen ist. Biometrische Fotos sind nicht erforderlich. Außerdem besteht die Möglichkeit, im Internet bequem von zu Hause aus ein Bild hochzuladen.
Und was tun alte und kranke Menschen, die vielleicht nicht eben zum Fotografen laufen können und keinen Computer haben?
von Nordheim: Wer aus gesundheitlichen Gründen (zum Beispiel Pflegebedürftige) kein Foto einreichen kann, erhält selbstverständlich auch eine Gesundheitskarte, allerdings ohne Foto.
Was ist denn der Nutzen der Karte mit Foto?
von Nordheim: Ein wesentlicher Vorteil ist der Sicherheitsaspekt, weil die neue Gesundheitskarte mit Foto besser vor einem Missbrauch schützt. Zwar sind auf dem Chip der Karte zunächst die gleichen Daten gespeichert wie auf der bisherigen Krankenversichertenkarte. Doch später können auf Wunsch Notfalldaten oder auch Vorerkrankungen gespeichert werden. Dabei kann jeder Versicherte selbst festlegen, welche Berufsgruppen im Gesundheitswesen diese Informationen einsehen dürfen.
Mein Sohn ist fünf Jahre alt. Er hat kein Schreiben von der Krankenkasse erhalten. Ab welchem Alter gibts denn die Karte mit dem Foto?
von Nordheim: Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr erhält jeder Versicherte eine eGK mit Foto. Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren, die kein Foto einreichen können, erhalten die neue Gesundheitskarte ohne Foto.
Welche Kosten verursacht die Einführung der Karte?
von Nordheim: Die Gesamtkosten für die Karteneinführung können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beziffert werden. Neben den elektronischen Gesundheitskarten sind die gesetzlichen Krankenkassen auch verpflichtet, die erforderlichen neue Kartenlesegeräte in den Arztpraxen und in den Krankenhäusern zu bezahlen.
Meine Versichertenkarte ist gerade vor zwei Wochen erneuert worden. Wie lange kann ich sie jetzt noch nutzen?
von Nordheim: Die Krankenversichertenkarte kann auf jeden Fall erst einmal weiter genutzt werden. Wir empfehlen gerade in der jetzigen Startphase allen Versicherten, neben der neuen eGK auch die bisherige Krankenversichertenkarte aufzubewahren. Denn bis alle Leistungserbringer wie Ärzte und Krankenhäuser mit den erforderlichen neuen Kartenlesegeräten ausgestattet sind, kann es noch einige Zeit dauern.
Die elektronische Gesundheitskarte ist seit Langem umstritten. Befürworter hoffen, mit den künftig auf einem Chip gespeicherten Patientendaten Doppeluntersuchungen vorzubeugen. Gegner fürchten den "gläsernen Patienten".
Am LZ-Expertentelefon stehen am Samstag, 8. Oktober, von 9 bis 12 Uhr mit dem Zahnarzt Dr. Burkhard Branding, 05231-911 172, und dem Allgemeinmediziner Ulrich Teichert, 05231-911 152, zwei Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen sowie mit Bernd von Nordheim 05231-911 175 ein Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen für Leserfragen zur Verfügung.
Fragen können auch vorab per E-mail an gesundheit@lz-online.de geschickt werden.
Ausgewählte Antworten der Experten auf Ihre Fragen finden Sie ab Samstagmittag, 8. Oktober, auf LZ.de