Die Mehrheit in zwei Wahlausschüssen hat nach diversen Veröffentlichungen in sozialen Medien in 2023/24 Zweifel, dass Uwe Detert (AfD), die freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigen würde. Die Folge: Er darf nicht in Lage bei der Bürgermeisterwahl antreten. Detert ist aber auch Ehrenbeamter, und in der Wahlausschusssitzung im Kreishaus kam die Frage auf, ob der Beschluss jetzt auch dazu führt, dass er diesen Status verliert. Das aber passiert nicht automatisch.
Knifflige Rechtsfragen