Lage/ Detmold. Als er das letzte Mal aus dem Gefängnis entlassen wurde, dauerte es nicht einmal zwei Wochen, bis er wieder straffällig wurde und die Polizei rund 100 kinderpornografische Bilddateien auf seinem Tablet fand. Dieser Vorwurf war aber nur die Spitze des Eisbergs. Ein vielfach vorbestrafter Lagenser (48) ist nun vor dem Landgericht Detmold zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Er hatte einem Bekannten per Chat unter anderem zwei Kinder für sexuelle Handlungen angeboten und sich in 18 Fällen kinderpornografisches Material beschafft. In einem dieser Fälle ging es nach Angaben des Landgerichts außerdem noch tateinheitlich um sexuellem Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind. Der angeklagte Lkw-Fahrer hatte mit einer Elfjährigen gechattet und sie dazu gebracht, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen, um ihn zu befriedigen. Dabei soll der Lagenser das Mädchen unter Druck gesetzt und erpresst haben, erklärt dessen Verteidiger Andreas Chlosta aus Bielefeld nach dem Prozess. Sein Mandant hatte zuvor alle ihm gemachten Tatvorwürfe eingeräumt. Lagenser bietet per Chat Kinder an In den Fokus geriet der 17-fach vorbestrafte Angeklagte aus Lage aber, weil er einem ehemaligen Mithäftling im Oktober 2024 - nur wenige Wochen nach seiner eigenen Haftentlassung - per Chat angeboten hatte, er würde einen Vater in Ostdeutschland kennen, dessen zwei Kinder er sexuell missbrauchen könnte. Ein entsprechendes Treffen hätte der Angeklagte organisieren können. Weil sich der im Gefängnis sitzende Bekannte mutmaßlich eine geringere Haftstrafe versprach, offenbarte er sich allerdings den Ermittlungsbehörden, sagte Verteidiger Chlosta. Sein Mandant habe angegeben, dass er mit den vermeintlichen Verabredungen zu sexuellem Kindesmissbrauch nur prahlen wollte. Die Kinder würden nicht existieren, das Angebot sei daher nicht real gewesen. Dennoch habe er sich mit diesem Vorschlag erheblich strafbar verhalten. Dass der Lagenser die Taten so kurz nach seiner Haftentlassung begangen hatte, wirkte sich laut Landgericht noch zusätzlich strafschärfend aus. Rückfallgefahr hoch Bei den meisten Vorstrafen des Mannes ging es vorrangig um Betrug, in den letzten Jahren soll der Mann aber wiederholt mit Straftaten im kinderpornografischen Bereich - sogenannte „Hands-Off“-Delikten - aufgefallen sein. Auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft soll im Plädoyer nochmals hervorgehoben haben, dass sich der Lagenser bisher völlig unbeeindruckt von dem Gefängnis gezeigt habe - die Rückfallgefahr daher hoch sei. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft waren sich am Ende einig - beide Seiten beantragten viereinhalb Jahre Haft. Damit stimmt das Urteil mit den Anträgen überein. Rechtskräftig ist es trotzdem noch nicht, obwohl der Angeklagte noch direkt im Sitzungssaal den Verzicht auf Rechtsmittel erklärt hatte.