
Lage-Hörste. Seit 32 Jahren hält August Wiemann auf einer Wiese in Hörste Schafe. Aber nie mehr als ein Muttertier mit Lämmern. Ihr Mist ist dem Kreis Lippe ein Dorn im Auge. Er soll unverzüglich weg.
1980 hat sich der pensionierte Installateur das erste Schaf angeschafft. Damals wurde ihm der Anbau von Gemüse und Kartoffeln auf dem Grundstück am Uekenpohl zu viel. "Die Tiere sind quasi lebende Rasenmäher. Sie halten das Gras unter den Obstbäumen kurz", sagt der 76-Jährige.
Als Schäfer sieht er sich nicht: "Ich mach das alles ausschließlich als Hobby. Schließlich habe ich meist nur ein Schaf. Wenn es trächtig geworden ist - ein befreundeter Züchter stellt zu diesem Zweck einen Bock zur Verfügung -, warte ich, bis die Lämmer geboren sind. Daran haben vor allem die Kinder hier im Ort ihren Spaß. Später verkaufe ich dann die Jungschafe."

Jüngst fanden bei einem Ortstermin Mitarbeiter des Kreises Lippe auf besagtem Grundstück in Hörste Festmist der Tiere. "Diese Lagerung entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen", schreibt eine Mitarbeiterin des Kreises August Wiemann. Sie fordert ihn auf, den Mist unverzüglich zu entfernen und zu entsorgen und dauerhaft keine Ablagerungen der genannten Art vorzunehmen. Ansonsten sei sie gezwungen, ordnungsrechtliche Mittel anzuwenden.
Die Mitarbeiterin beruft sich auf das Wasserhaushaltsgesetz und die Bauordnung. Demnach darf Dung von Tieren nur so gelagert werden, dass eine nachteilige Veränderung der Gewässerbeschaffenheit nicht zu befürchten ist. Flüssige Abgänge aus Dungstätten seien in Jauchebehälter zu leiten.
Der Mist, der bei August Wiemanns Tieren anfalle, sei gering. Er werde täglich aufgesammelt und für die Düngung der Gemüsebeete am Haus verwandt, sagt seine Ehefrau. Deshalb will der Hobby-Schäfer auch überhaupt nicht auf das Schreiben des Kreises reagieren. "Hier ist weit und breit kein Gewässer. Es kann gar nichts verunreinigt werden. Haben die beim Kreis nichts Besseres zu tun, als sich nach 32 Jahren bei mir zu melden?," fragt der Rentner.
Berthold Lockstedt, Fachgebietsleiter Wasserwirtschaft beim Kreis Lippe, hält keine großen Maßnahmen für notwendig, um mögliche Ausschwemmungen aus dem Dung zu verhindern. Mit Folien zum Abdecken sei es getan. Es gebe klare Vorgaben zur Mistlagerung, an die sich auch Landwirte zu halten hätten. Die Justiziarin des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes, Verena Paul-Hambrink, hat den Fall genau geprüft. Gegen die Anordnung des Landrates sei nichts einzuwenden. Sie rät August Wiemann, mit dem Kreis Lippe eine einvernehmliche Lösung zu suchen.