Lemgo/Detmold. Kokain, Heroin, Waffen und Tausende Euro in bar – unter anderem das fand die Polizei in einer Wohnung in Lemgo. Der 47-jährige Bewohner musste sich deshalb jetzt vor dem Landgericht Detmold wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels verantworten. Ein Urteil wurde aber noch nicht gefällt. Zum Tatvorwurf: Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, zwischen März 2023 und November 2024 von seiner Wohnung in Lemgo aus gewerbsmäßig Kokain verkauft zu haben. In Zusammenarbeit mit einem weiteren Tatverdächtigen, der das Kokain von unbekannten Lieferanten besorgte und in die Wohnung des Angeklagten brachte, soll dieser das Rauschgift gelagert, bewacht und für den Weiterverkauf vorbereitet haben. Der Angeklagte habe einen Teil des Erlöses für sich behalten, während der Rest an den Mittäter ging. Das Verfahren gegen ihn läuft separat. Drogengeschäfte mit Waffen abgesichert Laut Anklage kam es in insgesamt zehn Fällen zu Lieferungen von rund 400 Gramm Kokain an den Angeklagten. Bei einer gerichtlich angeordneten Durchsuchung seiner Wohnung im November 2024 fanden die Ermittler 188 Gramm Kokain, 15 Gramm Heroin, 70 Tabletten Pregabalin (ein Medikament) sowie Streckmittel, Verpackungsmaterial und eine Feinwaage. Darüber hinaus wurden mehr als 3500 Euro mutmaßliches Dealgeld sichergestellt. Der Lemgoer habe außerdem eine geladene Schreckschusswaffe und mehrere Messer besessen, die er angeblich für den Fall einer Auseinandersetzung mit Kunden behielt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte und sein Mittäter durch ihre Taten mindestens 13.432,50 Euro eingenommen haben, die nun der Einziehung unterliegen. Schuldfähigkeit klären „Sieben der zehn Taten hat der Angeklagte eingeräumt. Drei bestreitet er“, sagte Gerichtssprecherin Dr. Jessica Tonius auf Nachfrage. Der Lemgoer habe bereits diverse Vorstrafen – von Verkehrsdelikten über Diebstahl, Beleidigung, Falschaussage bis hin zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Vor Gericht habe er angegeben, bereits seit vielen Jahren Betäubungsmittel zu konsumieren. Vor diesem Hintergrund sei ein psychiatrisches Gutachten erforderlich, um die Frage der Schuldfähigkeit zu klären, erklärte Tonius. Zudem stelle sich in solchen Fällen die Frage, ob der Angeklagte in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden solle. Der Prozess wird am Montag, 26. Mai, um 8.30 Uhr fortgesetzt.