Glatteis und Arbeitsrecht
Arbeitsrecht bei Glatteis: Was gilt, wenn Sie nicht zur Arbeit kommen?
Muss der Nachwuchs aufgrund von Straßenglätte und geschlossener Kindergärten zu Hause betreut werden, ist das Homeoffice eine Option. Wer nicht von zu Hause arbeiten kann, könnte in solchen Fällen trotzdem seinen Lohn bekommen. Aber: Es kommt auf den Arbeitsvertrag an, sagt der Lemgoer Arbeitsrecht-Experte Arndt Stückemann.
© dpa-tmn
Straßenglätte zieht Sorgen nach sich: Was passiert, wenn Arbeitnehmer nicht ins Büro kommen? Drohen Abmahnung, Kündigung oder Lohnverlust? Ein Fachanwalt aus Lemgo erklärt, was das Gesetz vorsieht – und wann Ausnahmen gelten.
Weiterlesen mit LZplus
Alle Artikel auf LZ.de lesen
Jederzeit monatlich online kündbar
Kommentarfunktion nutzen
Weniger Werbung
Jetzt bestellen
45 € sparen
Sonderpreis für ein Jahr LZplus
Nur bis 4. Januar 2026 buchbar
Danach monatlich kündbar
Angebot sichern
Bereits Abonnent? Anmelden!