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Glatteis und Arbeitsrecht

Arbeitsrecht bei Glatteis: Was gilt, wenn Sie nicht zur Arbeit kommen?

Muss der Nachwuchs aufgrund von Straßenglätte und geschlossener Kindergärten zu Hause betreut werden, ist das Homeoffice eine Option. Wer nicht von zu Hause arbeiten kann, könnte in solchen Fällen trotzdem seinen Lohn bekommen. Aber: Es kommt auf den Arbeitsvertrag an, sagt der Lemgoer Arbeitsrecht-Experte Arndt Stückemann. - © dpa-tmn
Muss der Nachwuchs aufgrund von Straßenglätte und geschlossener Kindergärten zu Hause betreut werden, ist das Homeoffice eine Option. Wer nicht von zu Hause arbeiten kann, könnte in solchen Fällen trotzdem seinen Lohn bekommen. Aber: Es kommt auf den Arbeitsvertrag an, sagt der Lemgoer Arbeitsrecht-Experte Arndt Stückemann. © dpa-tmn

Straßenglätte zieht Sorgen nach sich: Was passiert, wenn Arbeitnehmer nicht ins Büro kommen? Drohen Abmahnung, Kündigung oder Lohnverlust? Ein Fachanwalt aus Lemgo erklärt, was das Gesetz vorsieht – und wann Ausnahmen gelten.

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