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Kornelia Siebert klärt die Rentenkonten in Leopoldshöhe

Thomas Dohna

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Beraterin: Kornelia Siebert kennt sich mit dem deutschen Rentenrecht aus. Sie betont, dass sich auch jüngere Menschen über die Rente informieren sollten. - © Thomas Dohna
Beraterin: Kornelia Siebert kennt sich mit dem deutschen Rentenrecht aus. Sie betont, dass sich auch jüngere Menschen über die Rente informieren sollten. (© Thomas Dohna)

Leopoldshöhe. Bis zu 30 Termine hat Kornelia Siebert jede Woche. Sie ist die Frau in der Leopoldshöher Gemeindeverwaltung, die über die gesetzliche Rente informiert. Diese Aufgaben ist für alle Kommunen eine Pflicht. Sie müssen ihre Bürger über alle Belange der gesetzlichen Rente aufklären können.

Man braucht Kornelia Siebert nur anzupieksen und schon sprudelt es förmlich aus ihr heraus. Ob es um die Beitragszeiten der Altersrente geht, die Bedingungen für die Erwerbsunfähigkeitsrente, die Rente für Geschiedene oder die für Hinterbliebene, die Beraterin weiß die umfassende Antwort. „Das muss ich auch wissen, denn die Menschen vertrauen darauf, dass sie hier die richtige Aussage bekommen", sagt Kornelia Siebert. Viele Jahre erledigt sie ihre Aufgabe schon. Sie ist verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden und die neuesten Änderungen zum Rentenrecht draufzuhaben. Das stößt manchmal auch an Grenzen. „Wenn in Berlin eine Neuerung verkündet wird, heißt das noch nicht, dass ich schon alles weiß", stellt sie fest. Viele Vorschriften zur Auslegung der neuen Gesetze müssten dann erst noch verfasst und die Schulungen dazu absolviert werden.

Bei ihrer Arbeit hat sie nicht nur mit Älteren zu tun, es kämen auch junge Menschen, berichtet sie. „Zum Beispiel, wenn sie einen längeren Auslandsaufenthalt planen." Manch einer geht für seinen Arbeitgeber ins Ausland. Da komme es dann darauf an, wie die Mitarbeiter versichert seien – nach deutschem oder nach ausländischem Recht. Werde nach ausländischem Recht versichert, fehle es später oft an der Rente. „Da besteht dann die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung. Daran denken die jungen Leute oft nicht", sagt Kornelia Siebert.

Sie hilft bei der sogenannten Kontenklärung für die Altersrente. Die kann zu jedem Zeitpunkt gemacht werden, sollte aber deutlich vor Renteneintritt geschehen, um Überraschungen zu vermeiden. Bei der Kontenklärung werden alle für die Rente wichtigen Sachverhalte geklärt, zum Beispiel Ausbildungszeiten, Zeiten der Selbstständigkeit oder der Arbeitslosigkeit. Aber auch Dinge wie der Versorgungsausgleich bei Geschiedenen. Stirbt der geschiedene Ehepartner, der der den Versorgungsausgleich bekommt, vor Eintritt in die Rente oder innerhalb der 24 Monate danach, bekommt der überlebende Ehepartner die volle Rente. Stirbt der Partner später, bleibt es bei dem Abzug.

Kornelia Siebert kennt sich auch mit den Randbereichen des Rentenrechts aus. „Kennen Sie die Erziehungsrente?", fragt sie. Sie gebe es ganz selten. Erziehungsrente könne ein Elternteil dann bekommen, wenn der geschiedene Ex-Partner gestorben ist und keinen Unterhalt mehr zahlen kann. Dann stehe dem Elternteil, der ein Kind erziehe, Rente zu. Die berechnet sich aus der Rente, die der Elternteil bei einem normalen Eintritt in die Altersrente erhalten würde. „Und zwar 100 Prozent, bis das Kind 18 Jahre alt ist", sagt Siebert. Das Kind müsse nicht vom Ex-Partner sein und es könnten auch weitere Kinder hinzukommen.

Information

Termine für die Beratung

Kornelia Siebert von der Gemeindeverwaltung in Leopoldshöhe kennt sich mit dem deutschen Rentenrecht aus. Sie betont,dass sich auch jüngere Menschen über die Rente informieren sollten. Sie berät nur nach Termin. Den Fragenden teilt sie vorher mit, welche Unterlagen sie mitbringen sollten. In bestimmten Fällen – immer dann wenn Fristen einzuhalten sind – fragt sie nach einem halben Jahr noch einmal nach. Für Informationen und Anfragen ist sie unter der Telefonnummer (05208) 991-313 zu erreichen.

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