Leopoldshöhe. Im Streit um das Baugebiet Am Mühlenbach haben sich Anwohner und Investor geeinigt. Das teilte der Sprecher der Anwohner Horst Koring auf Nachfrage der LZ mit. Mittwoch Abend soll der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde über die Einwendungen zu dem Bebauungsplan befinden. Die Anwohner hatten die Höhe der geplanten Häuser kritisiert. Sie legten eine alternative Planung vor, mit der nach ihren Angaben bei niedrigeren Häusern gleich viel Wohnraum geschaffen werden kann.
Die für den Investor tätigen Planer hatten für die Häuser zunächst 9,50 Meter Firsthöhe festsetzen lassen wollen. Das sei höher als die Häuser in der gleichen Zeile und auch höher als die Häuser auf der gegenüberliegenden Seite der Straße Am Mühlenbach, wandten die Anwohner ein. Sie schlugen acht Meter und eine Traufhöhe von vier Metern vor, was in etwa der Höhe der schon stehenden Gebäude entspreche. Dadurch hätten die Häuser zwar weniger Stauraum im Dachboden, aber deutlich mehr Wohnfläche im Obergeschoss.
Die Planer konterten: Die Anwohner hätten damals höher bauen können und dürften heute bei einem Abriss ihrer Häuser höher bauen. Dem widersprachen die Anwohner vehement. Es sei mitnichten so, dass Anfang der 1980er Jahre Höhen von acht Metern hätten erreicht werden können. Der Bebauungsplan „Königskamp" ist 1962 von der damals noch selbstständigen Gemeinde Schuckenbaum aufgestellt und seitdem elf Mal geändert worden. Auf den Grundstücken gegenüber dem ehemaligen Bolzplatz sah der Plan eine Traufhöhe von drei Metern auf der Nordseite und ein Satteldach mit 50 Grad Neigung vor. Alle anderen Häuser sollten Satteldächer mit 25 Grad Neigung bekommen.
1978 änderte die Gemeinde Leopoldshöhe den Plan und ließ nur noch Häuser mit 25-Grad-Dächern zu. Damit hätten die vor 1983 genehmigten Häuser schon aus mathematischen Gründen acht Meter nicht erreichen können, sagen die Anwohner. Sie befürchteten, dass sie in Zukunft einen baulichen Riegel vorfinden werden. Zurzeit sind in dem Entwurf Baufenster mit einem Drei-Meter-Abstand zur Grundstücksgrenze vorgesehen. Nebengebäude wie Garagen dürfen in die Zwischenräume gebaut werden.
Die Planer entgegnen: Es sei ein Fünf-Meter-Abstand der Nebengebäude zur Straße vorgesehen. Jetzt sollen sich Anwohner und Investor unter Vermittlung von Bürgermeister Gerhard Schemmel geeinigt haben. Die neuen Häuser sollen nur noch acht bis 8,50 Meter hoch werden dürfen. Dafür wird die Traufhöhe auf sechs Meter angehoben, so dass die Häuser zwei Vollgeschosse bekommen können. Diese Einigung müsse nun noch in den Ratsfraktionen besprochen werden.
Die Anwohner kritisieren auch die Größe des Spielplatzes. Von den geplanten 800 Quadratmetern seien 200 wegen einer starken Böschung nicht bespielbar. Der Sozialausschuss der Gemeinde hatte seinerzeit eine angemessene Größe des Spielplatzes gefordert, etwa 800 Quadratmeter. Zum Bebauungsplan gibt es auch positive Äußerungen. Die befürworten den Plan in zumeist sehr allgemeiner Form. Nur eine Einwendung spricht sich für konkrete Änderungen aus. Allein in der Woche von Montag, 30. April bis Samstag, 5. Mai, gingen 24 Stellungnahmen ein. Zwischen Dienstag, 8. Mai, und Freitag, 11. Mai, gab es weitere 12. Der Bebauungsplanentwurf lag vom 9. April bis zum 11. Mai öffentlich aus.
Die Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses beginnt um 18 Uhr im Saal des Rathauses. Sie ist öffentlich.
„Miteinander reden hilft"
Kommentar von Thomas Dohna
Es ist der Klassiker: Zwei Parteien stehen sich gegenüber, es droht ein schwerer Konflikt, der sich über Jahrzehnte hinziehen könnte. Bis jemand auf die Idee kommt, es doch einmal mit einem Gespräch zu versuchen. Nach monatelangen Diskussionen über Bauhöhen, Baudichte und Spielplatzgrößen reichte eine Stunde Gespräch, um den Nachbarschaftsfrieden wiederherzustellen. Das hätte man eher haben können.
Es ist vollkommen klar: Wenn irgendwo neu gebaut wird, finden das die Alteingesessenen gewöhnlich nicht berauschend, vor allem, wenn die Aussicht eingeschränkt wird. Es ist dann wenig hilfreich, von Seiten der Investoren mit einem Maximalplan aufzuwarten: ein Zehnfamilienhaus und eine dichte, reihenhausartige Bebauung entlang der Straße.
Hätten sich Planer und Investoren am hier zwar nicht geltenden, dennoch sinnvollen Gebot der Einfügung nach dem Baugesetzbuch orientiert, hätte es den Konflikt um den Spielplatz zwar noch gegeben, den um die Höhen aber wohl nicht. Dann wären sie gar nicht erst auf die Idee gekommen, zehn Meter hohe Häuser zu planen. Möglicherweise wäre der Bebauungsplan dann schon längst verabschiedet.
Die Verwaltung hat sich auch nicht mit Ruhm bekleckert: Bei der Schließung des Bolzplatzes, auf dem gebaut werden soll, nahm man es gegenüber den Anwohnern mit der Wahrheit nicht so genau. Das Beispiel zeigt, dass es sinnvoll ist, frühzeitig mit allen Beteiligten ins Gespräch zu kommen. Reden hilft.