Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Probleme in Siedlungsbereichen

Aber: Insgesamt zeigt Gewässerschutz im Gemeindegebiet langsam Wirkung

veröffentlicht

An der Windwehe: Der Gewässerschutzbeauftragte der Gemeinde, Reiner Loer, zeigt auf den Steilabbruch, der sich durch Anlage des Strömungslenkers eigendymnamisch gebildet hat. Foto: Breder
An der Windwehe: Der Gewässerschutzbeauftragte der Gemeinde, Reiner Loer, zeigt auf den Steilabbruch, der sich durch Anlage des Strömungslenkers eigendymnamisch gebildet hat. Foto: Breder

Leopoldshöhe (mib). Die Gemeinde hat bereits einiges für den Gewässerschutz getan, und die positiven Auswirkungen machen sich langsam bemerkbar. Laut Gewässergütekarte des Kreises weisen die Leopoldshöher Bäche hauptsächlich die Güteklasse II bis III auf. "Das ist gar nicht mal so schlecht", beurteilt Reiner Loer die Werte.

Die nach Messungen des Kreises und des StUA Minden aufgestellte Karte stammt allerdings aus dem Jahr 2003 und dürfte bald aktualisiert werden. "Dann fallen die Ergebnisse garantiert noch besser aus", ist sich der Gewässerschutzbeauftragte der Gemeinde sicher. Dass ausgerechnet der Heipker Bach im Naturschutzgebiet "stark verschmutzt" sein soll, kann er nicht nachvollziehen. "Gerade dort müsste die Wasserqualität besonders gut sein, weil es keine Einleitungen gibt." Manche auf der Karte festgehaltenen Messdaten seien eben überholt.

Der Werre-Wasserverband zeigte sich jüngst von den Renaturierungsmaßnahmen am Pansbach, Eselsbach und an der Windwehe angetan (die LZ berichtete). "Die Windwehe ist nach den EU-Wasserrahmenrichtlinien unser wichtigstes Gewässer", erklärt Loer. Ihre Durchgängigkeit (für die Fischwanderung) wieder herzustellen, deshalb vorrangiges Ziel. Die Gemeinde hat Retentionsbodenfilter in Misch- und Regenwassergebieten gebaut oder geplant. Um Wasser einzustauen und damit "hydraulischen Stress" zu vermeiden, wurden Regenrückhaltebecken angelegt, der Standard der Leopoldshöher Kläranlagen ist mit einer Reinigungsleistung von 97 Prozent nach Meinung Loers "super gut". Probleme bereiteten vor allem Siedlungsbereiche, in denen Anrainer - meist aus Unkenntnis - Uferböschungen mit totem Material wie Bauschutt befestigten, so dass der Bach bei stärkeren Regenfällen nicht über die Ufer treten oder sich einen neuen Weg suchen kann. Auch Komposthaufen sowie Ablagerungen von Rasenschnitt hätten im Uferbereich nichts zu suchen. "Sie setzen die Durchlässe zu."

Nach dem Wasserrecht müssen Gartenhäuschen, Schuppen oder Zäune einen Mindestabstand von drei Metern zur Böschungsoberkante wahren. "Nicht jedes Regenereignis muss schadlos abfließen können", so der Mitarbeiter des Abwasserwerkes. Deshalb seien Retentionsräume wichtig - also Uferbereiche, auf denen sich das Gewässer bei Starkregen ausbreiten und ansammeln kann. Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist ein Abstand von mindestens fünf Metern zur Böschungskante einzuhalten. Die Einleitung von Jauche und Gülle in ein Gewässer ist grundsätzlich untersagt. Gereinigtes Abwasser aus Kleinkläranlagen darf nur dann eingeleitet werden, wenn die Anlagen über ein Dreikammersystem und eine Nachklärung mit Sandgrabenfilter oder Tropfkörper verfügen.

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2025
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.

Kommunalwahl-Abo

Angebot zur Kommunalwahl

5 Wochen Lippische Landes-Zeitung lesen -
gedruckt UND digital!

Jetzt bestellen
Kommunalwahl-Abo