Detmold/Lüneburg. Das Landgericht Detmold hat fristgerecht die schriftliche Urteilsbegründung gegen den ehemaligen SS-Wachmann Reinhold Hanning aus Lage fertiggestellt. Es wird erst allen Prozessbeteiligten auf dem Postweg mit Zustellungsurkunde zugesandt werden und dann anonymisiert veröffentlicht.
Der 94-jährige Ex-SS-Unterscharführer war von der Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richterin Anke Grudda zu fünf Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen im Vernichtungslager Auschwitz verurteilt worden. Gegen das Urteil hatten Hannings Verteidiger Johannes Salmen und Andreas R. Scharmer sowie neun Nebenklägervertreter bereits Revision beantragt.
Rechtsanwalt Thomas Walther, der 26 Nebenkläger in der zwanzig Prozesstage dauernden Verhandlung vertreten hat, rechnet mit dem Eingang des Urteils in der Kanzlei im Lauf der nächsten Woche. Er erwartet keine großen Abweichungen zur ausführlichen mündlichen Urteilsbegründung vom 17. Juni.
Zwischenzeitlich haben sich Überlebende von Auschwitz empört über den ihrer Auffassung nach schleppenden Verlauf des Revisionsverfahrens gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning (95) gezeigt. Die Revision warte seit über einem Jahr auf einen Abschluss, mahnte Christoph Heubner vom Auschwitz-Komitee. „Der Bundesgerichtshof lässt sich viel Zeit", kritisierte der Vize-Exekutivpräsident der Organisation von Auschwitz-Überlebenden. Gröning wurde im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat das Ermittlungsverfahren gegen einen weiteren früheren SS-Wachmann des Konzentrationslagers Auschwitz eingestellt. Der 90-Jährige könne nach Angaben von Ärzten aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Verhandlung teilnehmen.