
Bad Lippspringe (gär). Ein arbeitsloser Mann, der Giftschlangen gezüchtet hat und sie für die Pharmaindustrie "melken" wollte, erhält keine Prozesskostenhilfe (PKH), um ein Verfahren gegen die Stadt Bad Lippspringe zu führen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) entschieden.
Wie berichtet, sorgte der Hartz-IV-Empfänger mit seiner kuriosen Geschäftsidee für Aufsehen. Im Frühjahr vergangenen Jahres gab er 77 Giftschlangen, die er zunächst in seiner Wohnung in Geseke (Kreis Soest) gehalten hatte, in das städtische Übergangswohnheim von Bad Lippspringe bei seinem Bruder zur Aufbewahrung. Weil die hochgefährlichen Kriechtiere, darunter drei trächtige Klapperschlangen sowie zahlreiche Sandrassel- und Puffottern, dort weder sicher noch artgerecht gehalten wurden, ordnete das Ordnungsamt im April 2013 die Beschlagnahme an.
Der Besitzer der Schlangen weigert sich, die Kosten für Sicherstellung und Verwahrung in fünfstelliger Höhe zu bezahlen. Sein Antrag auf PKH wurde aber in zwei Instanzen abgewiesen. Die Forderung der Kommune werde sich "aller Voraussicht nach als rechtmäßig erweisen", führen die OVG-Richter in ihrem Beschluss aus. Eine Gefahr durch die Giftschlangen sei von der Ordnungsbehörde "hinreichend substantiiert" dargelegt worden. Aus einigen Behältnissen hätten die gefährlichen Tiere "jederzeit entweichen können". Die Giftschlangen wurden in eine Reptilienauffang-station im Kreis Wesel gebracht, wo jedes Jahr etwa 3.000 beschlagnahmte Tiere aufgenommen werden.
Trotz ihres Erfolges vor dem Oberverwaltungsgericht wird die Stadt Bad Lippspringe wohl auf den Kosten sitzen bleiben. Der Schlangenmelker ist derzeit mittellos.