Herford/Düsseldorf. Der Fall des rumänischen Häftlings Constantin M. (21), der in der Nacht vom 30. auf den 31. August unter bislang nicht genau geklärten Umständen in der JVA Herford mutmaßlich an den Folgen einer Bauchfellentzündung gestorben ist, schlägt dort hohe Wellen.
Ein Bereichsleiter der JVA hat sich nach einer Dienstbesprechung in der letzten Woche schriftlich an die übrigen Mitarbeiter gewandt und gefordert, dass "wir unser Verhalten und die Maßnahmen, die wir (im Fall Constantin M., d. Red.) getroffen haben, noch einmal ganz besonders kritisch hinterfragen". Wie berichtet, war Constantin M. in der JVA wegen einer besonderen Aggressivität gegen sich selbst und andere wochenlang in einer Art Isolationshaft gehalten und oftmals an Händen und Füßen gefesselt worden.
Er habe in der Dienstbesprechung den Eindruck gewonnen, "dass wir im Ergebnis alles richtig gemacht haben sollen", kritisiert der JVA-Bereichsleiter. Mit dieser Feststellung könne er aber "nicht gut leben". Schließlich sei ein Mensch gestorben, der "allein auf unsere Hilfe angewiesen war". Man dürfe "nicht schweigend zur Tagesordnung" übergehen.
Ein Sprecher des NRW-Justizministeriums sagte auf Anfrage, dass die Herforder Anstaltsleitung in den letzten Monaten keine Meldungen über die Schwierigkeiten mit dem Häftling M. gemacht habe. Erst der Tod sei mitgeteilt worden.
Nach dem schrecklichen Geschehen in der JVA Siegburg, wo im November 2006 drei Häftlinge einen vierten ermordeten, sind die JVA-Leiter gehalten, Mitteilungen über besondere Vorkommnisse ans Justizministerium zu machen.
"Das ist immer für alle Beteiligten eine Horrorsituation. Ich selbst habe diese Fälle - die jungen Männer hatten Haftpsychosen - zwei- bis dreimal während meiner Zeit als Vollstreckungsleiter erlebt. Es ist nichts passiert, und die jungen Männer haben sich nachher wieder gefangen. Aber egal, was man macht - es besteht immer die Gefahr, dass man etwas Falsches tut", kommentierte der ehemalige Amtsrichter und Vollstreckungsleiter für den Herforder Jugendstrafvollzug, Helmut Knöner, den Fall des verstorbenen Häftlings.
Die Bielefelder Staatsanwaltschaft, die im Fall Constantin M. ein Todesermittlungsverfahren führt, wartet noch auf den schriftlichen Obduktionsbericht. Zu weiteren Einzelheiten wollte sie sich gestern nicht äußern.