Bielefeld/Herford (gär). Nach dem Tod eines jungen Häftlings in der Justizvollzugsanstalt Herford ermittelt die Bielefelder Staatsanwaltschaft jetzt gegen eine dort tätige Ärztin wegen fahrlässiger Körperverletzung. Anlass für die Ermittlungen seien die Ergebnisse der Obduktion, die mittlerweile in schriftlicher Form vorlägen, sagte Christiane Holzmann, Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Der rumänische Strafgefangene Constantin M. (21) war am 30. August leblos in seiner Zelle aufgefunden worden. Er litt an einer Bauchfellentzündung. Die genaue Todesursache habe sich aber nicht feststellen lassen, sagte Holzmann. Nach dem Obduktionsbericht hätten weiterführende Untersuchungen und Behandlungen des Häftlings stattfinden müssen.
Insofern sei nach den bisherigen Erkenntnissen "ein ärztlicher Behandlungsfehler" passiert. Es sei allerdings nicht nachzuweisen, dass dieser ursächlich ("kausal") für den Tod geworden sei. Deshalb scheide ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung aus, sagte Holzmann. Der Fall in Herford hatte auch auf politischer Ebene für Diskussionen gesorgt.