<div class="hz" style="margin-bottom: 4px; padding-bottom: 4px;"><br /><div class="hz" style="margin-bottom: 4px; padding-bottom: 4px;"><span style="font-size: 11px; line-height: 18px; font-family: Verdana, sans-serif;">Herford. Der qualvolle Tod des rumänischen Häftlings Constantin M. (21) in der Justizvollzugsanstalt Herford wirft weiter viele Fragen auf. Er hat nicht nur ein Ermittlungsverfahren gegen die Anstaltsärztin zur Folge. Ein Bruder des Verstorbenen hat Strafantrag "wegen aller in Frage kommenden Delikte" gegen die Leitung des Gefängnisses gestellt.</span></div><br /><div class="hz" style="margin-bottom: 4px; padding-bottom: 4px;"><span style="font-size: 11px; line-height: 18px; font-family: Verdana, sans-serif;">Er habe "Akteneinsicht beantragt", sagte der Frankfurter Rechtsanwalt Ulrich Endres, der die Interessen des Bruders vertritt. Das NRW-Justizministerium habe zwar die Hinterbliebenen eingeladen und empfangen und den Tod des Häftlings bedauert. "Doch damit ist die Sache noch lange nicht erledigt", sagte Endres. Er sei im Besitz zahlreicher Dokumente, mit denen belegt werden könne, dass Constantin M. "psychisch krank" gewesen sei und entsprechend hätte behandelt werden müssen.</span></div><br /><div class="hz" style="margin-bottom: 4px; padding-bottom: 4px;"><span style="font-size: 11px; line-height: 18px; font-family: Verdana, sans-serif;">"Unerträglich" findet es der Anwalt, dass die Mutter und der Bruder, die in Baden-Württemberg leben und deren Telefonnummern in der JVA Herford bekannt gewesen seien, von Constantins Tod "erst durch einen Bericht des rumänischen Fernsehens erfahren" hätten. Zu diesem Zeitpunkt sei die Leiche bereits "eingeäschert" gewesen.</span></div><br /><div class="hz" style="margin-bottom: 4px; padding-bottom: 4px;"><span style="font-size: 11px; line-height: 18px; font-weight: bold; font-family: Verdana, sans-serif;">Anstaltsärztin unter Beschuss</span></div><br /><div class="hz" style="margin-bottom: 4px; padding-bottom: 4px;"><span style="font-size: 11px; line-height: 18px; font-family: Verdana, sans-serif;">Heinz-Herbert Droste, Verwaltungsleiter der JVA Herford, bedauerte dies gestern ausdrücklich. Trotz umfangreicher Bemühungen habe man die Angehörigen des Häftlings nach dessen Tod "nicht ausfindig machen" können, sagte er.</span></div><br /><div class="hz" style="margin-bottom: 4px; padding-bottom: 4px;"><span style="font-size: 11px; line-height: 18px; font-family: Verdana, sans-serif;">Constantin M. hatte seit dem 22. Mai in der JVA Herford eine Jugendstrafe wegen Einbruchsdiebstahls verbüßt. Sein Strafende war auf den 23. Dezember festgesetzt. Wie berichtet, war der Gefangene wegen seiner Aggressivität gegen sich selbst und andere in einer Art Isolationshaft gehalten und oft an Händen und Füßen gefesselt worden. In der Nacht vom 30. auf den 31. August fand man ihn tot in seiner Zelle. Constantin M. litt an einer Bauchfellentzündung. Die exakte Todesursache ließ sich laut Staatsanwaltschaft nicht ermitteln. </span></div><br /><div class="hz" style="margin-bottom: 4px; padding-bottom: 4px;"><span style="font-size: 11px; line-height: 18px; font-family: Verdana, sans-serif;">Im Darmtrakt des Verstorbenen wurden drei Kunststoffteile gefunden, die der Häftling verschluckt hatte. Außerdem soll er einen Liter Eiter im Bauch gehabt und damit wohl tagelang höllische Schmerzen gehabt haben. Der Anstaltsärztin wird fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen, weil sie bei Constantin M. einige Tage vor dessen Tod zwar ein akutes Abdomen (auch "akuter Bauch" genannt) diagnostiziert, aber eine dadurch gebotene dringende weitere Diagnostik nicht veranlasst haben soll.</span></div><br /><div class="hz" style="margin-bottom: 4px; padding-bottom: 4px;"><span style="font-size: 11px; line-height: 18px; font-weight: bold; font-family: Verdana, sans-serif;">Ärzte empfahlen Verlegung in psychiatrische Klinik</span></div><br /><div class="hz" style="margin-bottom: 4px; padding-bottom: 4px;"><span style="font-size: 11px; line-height: 18px; font-family: Verdana, sans-serif;">Viele offene Fragen gibt es auch zur Vorgeschichte. Weil die Herforder Anstalt keinen Rat mehr wusste, wurde Constantin M. zweimal (vom 2. bis 18. Juli und vom 6. bis 15. August) ins Justizvollzugskrankenhaus (JVK) Fröndenberg gebracht. Die Ärzte dort sollen ihn für nicht haftfähig gehalten und seine Unterbringung in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus empfohlen haben. Die Leitung in Fröndenberg soll diesem Rat aber unter Verweis auf die höheren Kosten und eine mögliche Abschiebung nicht gefolgt sein. Angeblich wurde auch das NRW-Justizministerium informiert.</span></div><br /><div class="hz" style="margin-bottom: 4px; padding-bottom: 4px;"><span style="font-family: Verdana, sans-serif; font-size: 11px; line-height: 18px;">JVK-Leiter Joachim Turowski räumte auf Anfrage ein, dass der Justizvollzug für M. "eigentlich nicht das richtige Setting" war. Darüber habe es im JVK auch "keinen Dissens" gegeben. Man habe bei dem Häftling aber "kein psychiatrisches Krankheitsbild" feststellen können. Es habe daher keine andere Alternative gegeben, als ihn in die JVA Herford zurückzuschicken.</span></div></div>