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Alle Katzen und Hunde sollen per Chip erfasst werden

Bundesländer diskutieren allgemeine Kennzeichnungspflicht und Registrierung

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Sollen gechipt werden: Bundesländer diskutieren eine Kennzeichnungspflicht von Hunden und Katzen. - © dpa
Sollen gechipt werden: Bundesländer diskutieren eine Kennzeichnungspflicht von Hunden und Katzen. (© dpa)

Düsseldorf. Die Kennzeichnung und Registrierung aller Hunde und Katzen soll bundeseinheitlich geregelt und für alle Besitzer verpflichtend werden. Mehrere Länder, darunter Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen und Thüringen, haben sich auf einem Symposium in Saarbrücken für eine Bundesratsinitiative zu einer dazu notwendigen Änderung des Tierschutzgesetzes ausgesprochen.

Das bestätigte Sabine Schorr, Sprecherin des saarländischen Umweltministeriums. Das Saarland nimmt in der Angelegenheit eine Vorreiterrolle ein. Umweltminister Reinhold Jost (SPD) sieht in einer verpflichtenden Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen "ein erhebliches Verbesserungspotenzial für den Tierschutz". Halter von Fundtieren und von mutwillig ausgesetzten Hunden und Katzen könnten dann schneller ermittelt werden. Bislang kommen Personen, die ihre Tiere aussetzen, meistens ungeschoren davon, obwohl sie sich in Wahrheit strafbar gemacht haben.

In der Diskussion ist die flächendeckende Einführung eines Mikrochips (Transponders). Er enthält eine 15-stellige Identifikationsnummer und wird von einem Tierarzt am Nacken der Tiere unter der Haut eingesetzt. Die Kosten dieser kleinen Operation, die kaum Schmerzen verursacht, betragen nach der tierärztlichen Gebührenordnung maximal 17,16 Euro.

Ist die Implantation des Mikrochips erfolgt, kann die Identifikationsnummer zusammen mit der Adresse und dem Namen des Tierhalters in einer Datenbank registriert werden. Mit einem speziellen Gerät lassen sich die Daten bei Bedarf aus dem implantierten Mikrochip herauslesen.

Stadt Paderborn hat positive Erfahrungen mit Chippflicht gemacht
In den einzelnen Bundesländern ist die Rechtslage bislang sehr unterschiedlich. In einigen gibt es bereits eine generelle Chippflicht für Hunde, in anderen gibt es sie überhaupt nicht. In NRW gilt sie nur für Hunde, die als "gefährlich" gelten, sowie für solche, die mehr als 20 Kilogramm wiegen und/oder größer als 40 Zentimeter sind. Alle Hunde müssen indes eine Steuernummer tragen. Für Katzen existieren Regelungen zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht bislang nur auf kommunaler Ebene. Seit 2011 müssen allerdings alle Haustiere, die in andere Länder transportiert werden, zusätzlich zum blauen EU-Heimtierpass einen Mikrochip tragen.

Die NRW-Landesregierung diskutiere die allgemeine Kennzeichnungspflicht für Hunde und Katzen derzeit "ergebnisoffen", sagte eine Sprecherin des Düsseldorfer Umweltministeriums. Einige Bundesländer fürchteten hingegen den Verwaltungsaufwand, sie hätten zudem Zweifel an der Effektivität und den Kontrollmöglichkeiten, sagte Sabine Schorr vom saarländischen Umweltministerium. Auch Ralf Unna, Sprecher des Tierschutzbundes NRW, plädiert für eine Registrier- und Kennzeichnungspflicht bei allen Hunden und Katzen. Ihre Einführung sei "absolut sinnvoll", sagte er.

Positive Erfahrungen mit der Chippflicht bei Katzen hat die Stadt Paderborn gemacht. Per Verordnung machte sie in einem bundesweiten Pilotprojekt Katzenhaltern außerdem zur Auflage, ihre Tiere kastrieren zu lassen, wenn sie draußen frei herumlaufen dürfen.

Pilotprojekt
Die 2008 in Paderborn eingeführte Kastrations- und Chippflicht für Katzen ist laut Ordnungsamtsleiter Udo Olschewski ein Erfolg. Das bundesweit zunächst einmalige Projekt habe inzwischen in vielen Kommunen Nachahmer gefunden. Bußgelder gegen Halter habe man bislang jedoch noch nicht verhängt.

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