Bielefeld. Ein 21-jähriger Mann aus Bielefeld, der Tiere mit einem Messer gequält hatte, muss nicht in die Psychiatrie. Dies hat gestern die IV. Große Strafkammer des Bielefelder Landgerichts entschieden.
Benjamin C. (Name geändert) war 2013 von einer anderen Kammer zu einer Jugendstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Darüber hinaus hatte das Gericht C.s Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet.
Verteidigerin Silke Streit legte Revision beim Bundesgerichtshof ein. Dieser hob das erste Bielefelder Urteil in Teilen auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Bielefelder Landgerichts zurück.
Benjamin C., der an einer Intelligenzminderung sowie an einer Störung des Sozialverhaltens leidet, war zweieinhalb Jahre lang bis zum Juni 2015 vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht gewesen. Dort habe C., so der Vorsitzende Richter Christoph Meiring in der gestrigen Urteilsbegründung, eine Persönlichkeitsnachreifung durchlaufen.
Die Voraussetzungen für eine weitere Unterbringung in der Psychiatrie lägen nunmehr nicht mehr vor, da von C. keine erhöhte Gefahr für andere Menschen ausgehe.
"Wir dürfen die Unterbringung nicht verhängen", sagte Meiring. Das Gericht verurteilte C. nunmehr zu einem Dauerarrest von vier Wochen.