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Bielefeld

Geldstrafe für Song mit NS-Bezügen

Justiz: Bielefelder Amtsgericht verurteilt einen Studenten wegen Volksverhetzung

Bielefeld. Das Bielefelder Amtsgericht hat gestern einen 27-jährigen Studenten wegen Volksverhetzung und Verbreitung von gewaltpornografischen Inhalten zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt. Der Angeklagte hatte 2011 und 2012 zwei Rap-Lieder mit strafbaren Texten eingesungen und im Internet zum freien Download angeboten.

Der ursprünglich aus Ostwestfalen stammende Angeklagte hatte 2011 gemeinsam mit einem Mann aus Bielefeld in dessen Tonstudio einen Song namens "Die Faust geht zum Kopf" produziert. In dem Liedtext wünscht der Angeklagte dem "Zeckenpack" alles erdenkliche Übel. Unter anderem heißt es: "Ich stecke sie in den nächsten Zug nach ...wald!" Die ersten beiden Silben des ursprünglichen Worts "Buchenwald" habe er durch Effekte unverständlich gemacht, da, so der Angeklagte in der Verhandlung, es ihm wichtig gewesen sei, sich nicht strafbar zu machen. Auch bei den Zeilen, in denen der Student Seife und Lampenschirm in seinem Apartment besingt, handele es sich nach seiner Einlassung nicht um NS-Bezüge, sondern lediglich um eine Beschreibung seiner Wohnung.

In einem anderen Text beschreibt der Rapper mit drastischen Worten einen äußerst gewaltsamen Geschlechtsverkehr mit der Linken-Politikerin Sahra Wagenknecht. Bei diesem Lied handle es sich nicht, so der 27-Jährige, um tatsächliche Gewaltfantasien, sondern um eine "absurde, comichafte Überzeichnung". Diesen Einlassungen folgte das Gericht jedoch nicht und verurteilte den Studenten zu der genannten Geldstrafe.

Das Verfahren gegen den Bielefelder Studiobesitzer war im Juli gegen eine Geldauflage vorläufig eingestellt worden.

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