Bad Salzuflen/ Lemgo. Weshalb ihm derart die Hutschnur geplatzt ist, bleibt ein Rätsel. Fakt ist: Der 59-Jährige aus Bad Salzuflen sitzt nach seinem durch einen Blitzer bedingten Ausraster völlig geläutert auf der Anklagebank. Die Verhandlung an diesem Donnerstag läuft dabei weitaus weniger dramatisch als beim ersten Versuch Ende Oktober. Damals saß der Salzufler betrunken und redselig vor Richter Prof. Dr. Florian Hobbeling im Sitzungssaal, war sogar selbst mit dem Auto gekommen. Es kam zum Polizeieinsatz - daher kann das Urteil erst jetzt fallen. Der Angeklagte ist nun wieder geständig. „Ich war völlig überfordert, hatte gerade meine Eltern ins Pflegeheim gebracht“, sagt er aus. Als der Blitzer im März 2025 auf dem Heimweg auslöste, habe er völlig rot gesehen. Er stieg aus, trat an den Reifen des Radarwagens, spuckte an die Scheibe, wollte weiterfahren und stieg noch mal aus, um zu spucken. Dazu beleidigte der 59-Jährige den dort im Wagen sitzenden Messbeamten wild. „Ich habe hinterher gedacht, was hast du nur gemacht? Was mir da alles eingefallen ist... es tut mir leid.“ Richter hält höheres Fahrverbot für angemessen Seine Reue wirkt auf den Richter aufrichtig. Am Ende hält Hobbeling daher wegen Beleidigung eines Polizeibeamten eine Geldstrafe von insgesamt 900 Euro (60 Tagessätze á 15 Euro) für tat- und schuldangemessen. Die Summe soll der Angeklagte in monatlichen Raten von je 50 Euro abbezahlen. Außerdem bekommt der Angeklagte zwei Monate Fahrverbot auferlegt, das damit sogar vier Wochen höher ausfällt als von der Staatsanwaltschaft beantragt. Der Verteidiger hätte gern ganz drauf verzichtet, zumal sein Mandant gerade bei einer Arbeitsförderungsmaße beschäftigt ist - und viel Fahrrad fährt. Ansonsten deckt sich das Urteil mit den Anträgen der Prozessbeteiligten. „Das ging gar nicht“, sagt Hobbeling zum Angeklagten. „Sie haben zum Rundumschlag ausgeholt.“ Die außergewöhnliche Vorgeschichte beim letzten Gerichtstermin tut nichts zur Sache. Dafür wirkt der Salzufler aufgeräumter, das entgeht auch dem Richter nicht. Sein Mandant habe sich nach seinem letzten Auftritt vor Gericht stationär einweisen lassen, erklärt Verteidiger Bert Kaufmann zu Beginn. Alkohol habe zwar keine Rolle gespielt, aber andere persönliche Probleme. „Es ging um ein Aggressionsproblem und mangelnde Impulskontrolle.“ Neues Ermittlungsverfahren läuft bereits Dass der Angeklagte sich offensichtlich nicht im Griff hatte, als er den Blitzer am 17. März 2025 auf der Leopoldshöher Straße in Bad Salzuflen passierte, ist wohl allen klar. Auch für den betroffenen Messbeamten sei die Situation außergewöhnlich gewesen, erklärt er vor Gericht. „Man erlebt ja viel: Einige halten an und fragen freundlich, andere schimpfen“, sagt der Zeuge. „Aber das habe ich mir nicht mehr gefallen lassen.“ Es ging nicht mal um viel: Statt den erlaubten 30 Kilometern pro Stunde (km/h) war der betroffene Autofahrer mit 43 km/h unterwegs. Das hat das Radargerät festgehalten. Abzüglich der Toleranz sind das zehn Stundenkilometer zu schnell. Das Nachspiel hat es dafür in sich. Neben dem jetzigen Strafverfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft nun parallel zu der Trunkenheitsfahrt am letzten Verhandlungstermin. Die Blutalkoholkonzentration lag damals bei 0,77 Prozent. Der Wert liegt im Bußgeldbereich, allerdings parkte das Auto wohl halb im Gebüsch, erinnert sich Hobbeling. Wie die Staatsanwaltschaft das bewertet, steht aus. Amtsanwältin Matzke will die Verfahrensakte nach Abschluss auf jeden Fall an den Kreis Lippe weiterleiten. Der wird die Fahrtauglichkeit des Mannes prüfen.