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Streit um neues Landesnaturschutzgesetz geht weiter

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Schleppjagd mit Hunden und Reitern (© dpa)

Bielefeld/Düsseldorf. Der Streit um die geplante Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes in NRW geht weiter. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Reiter bei Ausritten keine Hunde mehr mitnehmen dürfen, um Gefahren zu vermeiden, die durch das Führen von zwei oder mehr Tieren entstehen. Während Jäger das Verbot befürworten, wollen sich Reiter und Verbände nicht damit abfinden.

„Wir arbeiten eng mit Politikern zusammen, um das Verbot zu kippen, bevor das Landesnaturschutzgesetz verabschiedet wird“, erklärt die Vorsitzende des Aktionsbündnisses Pro Pferd, Carola Schiller. „Bürger oder Verbände können nämlich keinen Einfluss mehr auf den Gesetzesentwurf nehmen.“

Nach Angaben des Umweltministeriums soll das Gesetz noch vor der Sommerpause in Kraft treten. „Derzeit bewerten die Landtagsfraktionen in Fachausschüssen den Entwurf“, sagt Ministeriumssprecherin Tanja Albrecht. In der kommenden Sitzung des Umweltausschusses am 6. April steht der Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes jedoch noch nicht wieder auf der Tagesordnung.

Der Landesjagdverband NRW hofft, dass das geplante Verbot umgesetzt und kontrolliert wird. „Es gibt viele Reiter, die mit gut erzogenen Hunden ausreiten. Es gibt aber leider auch viele Ausnahmen, weshalb es immer wieder zu bedauerlichen Zwischenfällen mit Wildtieren kommt“, erklärt der Referatsleiter für Naturschutz des Landesjagdverbands, Gregor Klar.

Reitjagden sollen von dem Verbot nicht betroffen sein. „Großangelegte Jagden wie die Schleppjagd sind organisiert, haben einen verantwortlichen Leiter und finden nur auf Grundstücken mit Erlaubnis der Besitzer statt.“ Zudem müssen Jäger ihre Hunde ausbilden und diese Qualifikation nachweisen, ergänzt Klar. „Reiter sind hingegen nicht dazu verpflichtet ihre Hunde auszubilden und haben es deshalb schwerer, Pferd und Hund zu beherrschen.“

Das Aktionsbündnis Pro Pferd sowie die Vereinigung der Freizeitreiter und der Pferdesportverband raten Reitern dazu, mit ihren Hunden eine Reitbegleitprüfung zu absolvieren. „Viele Reiter nutzen die Prüfungsmöglichkeiten, weil sie im Gegensatz zu Spaziergängern mit Hunden ein höheres Interesse an einem gut erzogenen Hund haben, um sich und andere bei Ausritten nicht zu gefährden“, sagt Schiller.

Davon ist auch die Besitzerin des Bünder Pensionspferdebetriebs Wellmann, Barbara Zschau, überzeugt. „Reiter, die sich zutrauen, bei Ausritten einen Hund mitzunehmen, müssen sich auf ihre Tiere verlassen können und achten deshalb besonders auf eine gute Erziehung.“ Zudem ist Zschau überzeugt, dass Reiter genauso viel Einfluss auf Hunde haben wie Spaziergänger. Das erlebt auch die Vorsitzende des Reit- und Voltigiervereins Vilsendorf, Silke Diele, immer wieder. „Spaziergänger können ausgebüxte Hunde ebenso wenig wieder einfangen wie Reiter, das gilt für alle Hundebesitzer.“ Deshalb hält sie das geplante Verbot für überzogen.

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