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Düsseldorf

NRW will Raser mit "Section Control" stoppen

Düsseldorf/Hannover. In keinem anderen Bundesland verunglücken so viele Menschen bei Unfällen, wie auf den Straßen in NRW. Allein im ersten Halbjahr 2016 sind nach Angaben des statistischen Bundesamts 36.355 Menschen verletzt worden.

231 dieser Opfer haben die Unfälle nicht überlebt. Laut Innenministerium geht jeder dritte Verkehrstote auf das Konto von Rasern. Um Unfälle zu vermeiden, will Innenminister Ralf Jäger (SPD) künftig die Abschnittskontrolle zur Geschwindigkeitsüberwachung einsetzen. Aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei ist die Einführung überfällig, doch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat das System noch nicht zugelassen. Zudem warnen Datenschützer vor einem Generalverdacht im Straßenverkehr.

In Deutschland ist der Testbetrieb der sogenannten Section Control - also der Abschnittskontrolle seit Sommer in Niedersachsen im Einsatz.Dazu schreibt das niedersächsische Innenministerium: "Derzeit befinden wir uns im Zulassungsverfahren der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt in Braunschweig. Der Testbetrieb hat begonnen. In einen Echtbetrieb (18 monatiger Pilotbetrieb) können wir aber erst dann gehen, wenn die Anlage abschließend durch die PTB Braunschweig zertifiziert ist."

Zu welchem Zeitpunkt die PTB ihr Zulassungsverfahren abgeschlossen haben wird, kann laut Innenministerium nicht prognostiziert werden. Niedersachsen wird also als erstes Bundesland den  Streckenradar testen, bei dem das Tempo von Verkehrsteilnehmern über einen längeren Abschnitt kontrolliert wird. In der Nähe von Hannover überwacht die Section Control als Abschnittsüberwachung an der B 6 zwischen Laatzen und Gleidingen alle Verkehrsteilnehmer.

NRW will das neue Kontrollsystem ebenfalls testen

Bei erfolgreichem Test wird die Section Control auch im Rest Deutschlands eingeführt. „Darauf hat sich die Innenministerkonferenz geeinigt", bestätigt der Sprecher des NRW-Innenministeriums, Wolfgang Beus. „NRW will so bald wie möglich eigene Erkenntnisse mit Section Control auf einer geeigneten Teststrecke gewinnen", ergänzt Sprecherin Nadja Kwasny.

Dafür infrage kommen unfallträchtige Strecken, auf denen punktuelle Messungen bisher nicht zu einem deutlichen Unfallrückgang geführt haben. „Konkrete Strecken wurden jedoch noch nicht ausgewählt." Es gibt aber bereits Kommunen, die unfallträchtige Strecken wie die A 46 in Wersten oder die A 1 zwischen Burscheid und Leverkusen als Teststrecke beim Innenministerium vorschlagen wollen. Die Erprobungsphase der Abschnittskontrolle soll in NRW wissenschaftlich begleitet werden, ergänzt Kwasny.

Für den Einsatz der neuen Messtechnik ist jedoch zwingend die Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) notwendig. Das Prüfverfahren ist vertraulich. Sollte das Verfahren positiv ausgehen, rechnet die PTB in der zweiten Jahreshälfte 2017 mit einer Zulassung. „Da die Hersteller von Geschwindigkeitsmessgeräten bei Mängeln immer die Chance erhalten, nachzujustieren, ist ein negativer Ausgang des Verfahrens sehr unwahrscheinlich", erklärt der Leiter der AG Geschwindigkeitsmessgeräte, Frank Märtens.

Bereits vor der Zulassung üben Datenschützer heftige Kritik an der neuen Messtechnik. Die niedersächsische Landesdatenschutzbehörde hatte das System vor Beginn der Testphase als problematisch eingestuft, weil die Kennzeichen und Gesichter aller Verkehrsteilnehmer erfasst werden. Später hat die Landesbeauftragte für Datenschutz, Barbara Thiel, jedoch grünes Licht gegeben, weil Daten von Verkehrsteilnehmern, die sich an das Tempolimit halten, am Tag der Aufnahme gelöscht werden.

In NRW muss laut Landesdatenschutzbehörde geklärt werden, ob es eine gesetzliche Grundlage für die Erfassung aller Verkehrsteilnehmer gibt, weil es sich dabei um einen Eingriff in die Grundrechte handelt, erklärt ein Sprecher. „Zugriffe von Dritten auf die Daten müssen zudem ausgeschlossen werden." Aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken spricht sich auch der ADAC gegen Section Control aus. „Obwohl die Unschuldsvermutung gilt, werden bei der Abschnittskontrolle alle Verkehrsteilnehmer unter Generalverdacht gestellt", moniert ADAC OWL-Sprecher Ralf Collatz.

Der stellvertretende Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei NRW (GdP), Michael Mertens, weist diese Vorwürfe zurück: „Gegenüber den Opfern von schweren Verkehrsunfällen ist der Verweis auf den Datenschutz der Autofahrer zynisch." Das Bundesverwaltungsgericht habe den Vorwurf des Generealverdachts bereits für die Kennzeichenerfassung zur Strafverfolgung in Bayern klar verneint.

Information

Technik der Abschnittskontrolle

Die Section Control ist ein System zur Überwachung von Tempolimits im Straßenverkehr, bei dem nicht die Geschwindigkeit an einem bestimmten Punkt gemessen wird, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine längere Strecke. Bei der Abschnittskontrolle werden alle Fahrzeuge sowohl beim ersten als auch beim zweiten Kontrollpunkt fotografiert. Zwischen den beiden Kontrollpunkten wird eine Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt. Liegt diese über dem erlaubten Limit, erfolgt eine automatische Weiterleitung der Daten. Mittels automatischer Nummernschilderkennung erfolgt die Identifizierung der Fahrzeuge anhand des Kennzeichens.

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