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Wegen Vogelgrippe: Freilandeier werden knapp

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Ausgehverbot: Die Stallpflicht gilt auch für Legehennen. Freilandeier gelten nach zwölf Wochen Aufstallung als Bodenhaltungseier. - © dpa
Ausgehverbot: Die Stallpflicht gilt auch für Legehennen. Freilandeier gelten nach zwölf Wochen Aufstallung als Bodenhaltungseier. (© dpa)

NRW. Die Vogelgrippe breitet sich weiter in NRW aus. Bislang hat das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit das Influenza-A-Virus H5N8 in 20 verendeten Wildvögeln sowie in fünf landwirtschaftlichen Betrieben nachgewiesen. Zum Schutz vor weiteren Infektionen müssen Landwirte ihr Geflügel seit dem 20. Dezember landesweit aufstallen. Sollte NRW die Stallpflicht weiter aufrechterhalten, wird es ab März keine Freilandeier mehr aus NRW geben.

Eier dürfen auch dann als Freilandeier verkauft werden, wenn die Hühner wegen der Stallpflicht im Stall bleiben müssen, allerdings nur zwölf Wochen. Denn nach drei Monaten Ausgehverbot ist laut EU-Verordnung mit der Zertifizierung Freilandhaltung Schluss. In NRW liegt der Stichtag im März. Da aber viele Kreise, unter anderem die in OWL, bereits vor der landesweiten Ausweitung eine Stallpflicht für Geflügel verhängt haben, läuft hier die Frist früher ab.

„Nach zwölf Wochen müssen die Produzenten die Eier als Bodenhaltung deklarieren und mit wirtschaftlichen Verlusten rechnen", erklärt der Geschäftsführer des Geflügelwirtschaftsverbands NRW, Heinrich Bußmann. Der Verband rechnet mit Verlusten in Höhe von vier Cent pro Ei.

Weitere Verluste entstehen Landwirten, wenn Tierbestände wie in drei Betrieben in den Kreisen Gütersloh und Paderborn aufgrund eines Vogelgrippe-Nachweises gekeult werden müssen. „Die Tierseuchenkasse ersetzt den Schaden, doch es bleibt ein Verlustgeschäft", sagt Bußmann.

Ein weiteres Problem sei die enorme psychische Belastung. „Bei einem Krankheitsausbruch wird der Hof gesperrt und der Bestand gekeult. Zudem werden Sperr- und Beobachtungsbezirke eingerichtet, von denen auch andere Landwirte betroffen sind", erklärt Bußmann. In Sperrbezirken gilt absoluter Stillstand. Tiere und Produkte wie Eier dürfen nicht ausgeliefert werden.

In Beobachtungsgebieten sind die Auflagen nicht so streng, doch außerhalb des Beobachtungsbezirks dürfen auch hier Erzeugnisse nicht ausgeliefert werden. Diese Auflagen und der Exportstopp führen wiederum zur Tötung von gesunden Tieren, weil viele Brütereien in ihren Ställen keinen Platz mehr für die Küken haben.

Im nordrhein-westfälischen Handel stammen rund 80 Prozent der Eier aus NRW, erklärt Bußmann. Die restlichen Eier kommen überwiegend aus Niedersachsen und den Niederlanden. Doch auch dort grassiert die Vogelgrippe. In Niedersachsen haben bis auf den Kreis Lüchow-Dannenberg im Osten alle Kreise eine kreisweite Stallpflicht für Geflügel verhängt. In den Niederlanden gilt die Stallpflicht landesweit.

Information

Bio bleibt Bio

Aufgrund der Stallpflicht in NRW dürfen Landwirte Freilandeier nur noch zwölf Wochen lang unter diesem Namen verkaufen. Nach der Frist sind es Eier aus Bodenhaltung und günstiger für den Verbraucher. Für Bio-Eier gibt es keine Frist. Trotz Stallpflicht und fehlender Freilandhaltung machen Biobauern beim Verkauf keine Verluste.

In den Niederlanden wurde bei Vogelgrippe-Ausbrüchen in den vergangenen Jahren immer mal wieder die Stallpflicht für wenige Tage aufgehoben, um die Zwölf-Wochen-Frist für Freilandeier zu erneuern. Bußmann geht jedoch nicht davon aus, dass die Niederländer diese Methode bald wieder nutzen werden: „Auch in den Niederlanden gab es bereits mehrere Vogelgrippe-Fälle. Zudem ist das Virus H5N8 hochansteckend und deshalb besonders gefährlich." Auch kurze Auszeiten der Stallpflicht seien zu riskant.

In NRW hat das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Löffler-Institut, das Virus H5N8 in 20 verendeten Wildvögeln in den Kreisen Paderborn, Wesel, Soest, Steinfurt, Recklinghausen sowie im Ennepe-Ruhr-Kreis und in Dortmund und Düsseldorf nachgewiesen. Weitere bestätigte Fälle gab es in fünf landwirtschaftlichen Betrieben in den Kreisen Gütersloh, Paderborn, Wesel und Soest.

Bisher sind nach Angaben des Landesumweltamts vor allem Putenmastställe von Krankheitsfällen betroffen. Ihre offene Bauweise sei notwendig, weil die Tiere gute Belüftung benötigen. Eine Hypothese der Experten ist, dass Nagetiere die Reste von verendeten Wildvögeln in die Ställe tragen.

Prognosen zur Dauer der Stallpflicht sind laut Landesumweltamt nicht möglich. Bußmann hofft, dass höhere Temperaturen und UV-Strahlung im März die Ausbreitung des Virus eindämmen. „Bis dahin muss weiter penibel auf die Hygienevorschriften geachtet werden."

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