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Wildtiere im Zirkus bleiben erlaubt - Hameln scheitert mit Verbot

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Kommunen dürfen einem Zirkus nicht die Aufführung untersagen, nur weil auch Wildtiere gezeigt werden. - © dpa
Kommunen dürfen einem Zirkus nicht die Aufführung untersagen, nur weil auch Wildtiere gezeigt werden. (© dpa)

Hameln. Kommunen dürfen einem Zirkus nicht die Aufführung untersagen, nur weil auch Wildtiere gezeigt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden und damit dem Eilantrag eines Zirkusunternehmens gegen die Stadt Hameln stattgegeben.

Der Stadtrat hatte beschlossen, kommunale Flächen nur noch Zirkusbetrieben zur Verfügung zu stellen, die keine wildlebenden Tiere wie Bären, Elefanten oder Raubkatzen zeigen. Dieses Vorgehen sei rechtswidrig, hieß es in dem am Montag veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichts.

Ein Verbot wildlebender Tiere in Zirkussen könne nur vom Bund geregelt werden. Dieser habe im Rahmen des Tierschutzgesetzes aber lediglich festgelegt, dass das gewerbliche Vorführen von Tieren in Zirkussen einer behördlichen Erlaubnis bedarf.

Weil der Zirkus, der in Hameln gastieren will, über eine entsprechende Erlaubnis verfüge, könne die Stadt kein Verbot aussprechen. Der Ratsbeschluss sei eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Hameln kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.

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