Bielefeld. Eine anzügliche Bemerkung, ein beiläufiger Klaps auf den Po: Laut einer Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes von 2015 hat das die Hälfte aller Beschäftigten schon erlebt. Angezeigt werden solche Fälle nur selten.
Wie in einem aktuellen Fall in Enger, wo eine Auszubildende von ihrem Chef bedrängt wurde. Sie kündigte, erstattete Anzeige. Die Staatsanwaltschaft entschied jedoch, keine Anklage gegen den Unternehmer zu erheben, und beließ es bei Auflagen.
Die meisten Fälle von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz werden innerhalb der Betriebe geregelt. Daher sei das Betriebsklima entscheidend, sagt Monika Kruse, stellvertretende Leiterin der Gleichstellungsstelle Bielefeld. Für die Opfer ist der Chef oder die Chefin zuständig: „Das Problem muss immer von oben angegangen werden."
Allerdings hätten viele Angst, ihren Job zu verlieren, nennt Ilse Haase vom Weißen Ring Bielefeld eine große Hürde für die Opfer. Auch der Betriebsrat sei Ansprechpartner, aber: „Das sind häufig Männer, da fühlen sich Frauen mit diesem Anliegen nicht immer gut aufgehoben", schränkt Monika Kruse ein. Denn die Opfer empfänden oft Scham und Schuldgefühle. Viele sagten am Ende nichts.
Auch Männer werden Opfer sexueller Belästigung; dabei bleibt es aber meistens bei verbalen Formen. Wann eine Belästigung vorliegt, ist nicht immer eindeutig zu entscheiden.
Laut der Antidiskriminierungsstelle gehören dazu sexuelle Bemerkungen und Witze ebenso wie „anzügliche Blicke". Oft entscheide der Zusammenhang: Ist das Verhalten des Kollegen unerwünscht und erniedrigt den Adressaten, liegt eine Belästigung vor – auch wenn dieselbe Bemerkung von einer anderen Kollegin als unproblematisch empfunden wird. Schon das Aufhängen pornografischer Bilder im Büro sei verboten.
Um die Grenze zwischen einem Flirt und einer Belästigung eindeutig zu ziehen, rät Monika Kruse, klar „Nein" zu sagen und den Kollegen ausdrücklich zurückzuweisen. „Das ist Ihr Recht, Sie dürfen das", bestärkt sie Opfer. Die Gleichstellungsstellen der Kommunen sind auch eine Anlaufstelle für Frauen, die Unterstützung gegen aufdringliche Kollegen oder Chefs brauchen. Denn wenn die Zudringlichkeiten von ganz oben kommen, könnten sich die Opfer kaum wehren.
Zur Anzeige kommt es selten, die Bielefelder Polizei erfasst im Jahr nur vereinzelte Fälle. „Bei Sexualdelikten gibt es immer eine Hürde, das anzuzeigen", bestätigt Kathryn Landwehrmeyer von der Polizei Bielefeld.
Kommentar: "Helfen statt lachen"
von Marlen Grote
Zweideutige Witzeleien oder beiläufige Berührungen sind erschreckend selbstverständlich. Aber das könnte ganz anders aussehen, wenn Kollegen besser zusammenhalten würden – Männer wie Frauen.
Dabei kann es nicht darum gehen, die Täter zu entschuldigen. Aber manch einer mag nicht sensibel genug sein zu bemerken, dass der lustige Spruch von der Kollegin ganz anders empfunden wird. Wenn sie sich nicht traut, ihn in die Schranken zu weisen, sind auch alle diejenigen Schuld, die auf ihre Kosten mitlachen, ohne zu helfen. Denn längst nicht jede sexuelle Belästigung findet im stillen Kämmerlein statt. Viel zu oft gibt es ein Publikum, das an der falschen Stelle applaudiert.
Meistens greift der Mitarbeiter mit dem zweifelhaften Humor auch andere an. Die Opfer sind längst nicht so allein, wie sie sich fühlen. Vereint sind sie aber nur in ihrer Scham und in ihrem Schweigen. Das hilft den Tätern.
Echte Solidarität verleiht Macht. Wo Kollegen füreinander einstehen, kann sich selbst der Chef nicht alles erlauben. Wenn jeder Zweite bereits Opfer war, ist das vor allem ein Armutszeugnis für die Gesellschaft, die lieber mitlacht, als für andere zu sorgen. Und so wird aus anzüglichen Frotzeleien ein Symptom für ein gesellschaftliches Problem.
Wer mitlacht, wer Übergriffe toleriert oder wegschaut, erhebt sich mit dem Täter über das Opfer. Aber das ist eine trügerische Sicherheit. Wer heute lacht, kann morgen schon die Zielscheibe sein. Die Chance steht immerhin 50:50.
- Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, sexuelle Belästigung zu verhindern und für den Schutz der Mitarbeiter zu sorgen.
- Der Betriebsrat muss Beschwerden entgegennehmen und dafür sorgen, dass der Arbeitgeber solchen Fällen nachgeht.
- Gleichstellungsbeauftragte können Opfer unterstützen und begleiten.
- Weitere Hilfe bieten zum Beispiel das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen, Tel. 0 80 00-11 60 16, oder das bundesweite Opfertelefon 11 60 06.