Üppige Vorstandsrenten: Was Sparkassenchefs aus OWL im Ruhestand verdienen

Andrea Frühauf

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In der Kritik: Die Spitzen der Sparkassen sind auch nach dem Eintritt in den Ruhestand bestens versorgt. - © dpa
In der Kritik: Die Spitzen der Sparkassen sind auch nach dem Eintritt in den Ruhestand bestens versorgt. (© dpa)

Bielefeld. Die Gehälter und üppigen Pensionen der Sparkassenvorstände in NRW sind der Landesregierung schon länger ein Dorn im Auge. Rücklagen in Millionenhöhe zur Bezahlung der Altersbezüge würden die Geldinstitute in diesen zinsarmen Zeiten erheblich belasten, warnen Kritiker. Laut einer Studie der Frankfurt University of Applied Sciences summierten sich die Barwerte der Pensionsrückstellungen im Jahr 2013 für die damals 252 Sparkassenvorstände in NRW auf über 450 Millionen Euro.

„Dieses Geld entgeht den Kommunen", kritisiert der Frankfurter Professor und Autor Ralf Jasny. „Der einfache Angestellte müsste über 700 Jahre die Höchstbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um eine vergleichbare Pension zu bekommen." Nach seinen Berechnungen stellten die Sparkassen in NRW für ihre Vorstände im Schnitt 27 Prozent der Gesamtbezüge für die hohen Pensionen zurück. Zum Vergleich: Bei der Deutschen Bank machte der Pensionsanteil demnach nur knapp zwei Prozent von den Gesamtbezügen der sieben Vorstandsmitglieder aus, sagt Jasny.

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Gebühren

Einige Sparkassen haben laut Finanzportal Biallo das kostenlose Geldabheben am Automaten beendet. Bei 40 der 400 Institute fallen Gebühren von bis zu einem Euro an.
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Je nach Dienstjahren kassieren die Sparkassenvorstände neben der gesetzlichen Rente 40 bis 55 Prozent des letzten Gehalts als Altersversorgung obendrauf. In manchem Altvertrag sind es gar 75 Prozent. Rolf Gerlach, Präsident des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe, der heute in den Ruhestand geht, erhält monatlich 30.000 Euro, sprich 50 Prozent seines Grundgehaltes (2015: 743.553 Euro).

Fast 300.000 Euro
im Jahr fürs Nichtstun vor der Rente

Wessen Dienstvertrag nicht verlängert wird, erhält gar erkleckliche Beträge fürs Nichtstun noch vor der Rente. Arndt Hallmann (51), der als Düsseldorfer Sparkassenchef ein Festgehalt von 594.000 Euro verdiente und dessen Vertrag auslief, kassiert als Übergangsgeld fast 300.000 Euro im Jahr. Als Pensionär bekommt er später genauso viel. Damit erhält er bis zum 82. Lebensjahr neun Millionen Euro.

Erst kürzlich legte der Sparkassenverband Westfalen-Lippe auf Druck der Landesregierung nachgebesserte Empfehlungen für die Bemessung von Vorstandsgehältern und -pensionen vor. Der erste Entwurf hatte Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) nicht zufriedengestellt, da er die Festschreibung „alter Besitzstände" vermutete.

Nun also sollen Sparkassenvorstände, die seit dem 1. März 2017 neu eingestellt werden, wie im Rheinland keine Pensionen mehr erhalten. Stattdessen ist wie bei den Empfehlungen fürs Rheinland ein Zuschlag vorgesehen, der am Jahresfestgehalt bemessen wird und für eine beitragsfinanzierte Altersvorsorge dienen soll. Dieser Zuschlag, der neuen Vorständen für die Altersvorsorge ausbezahlt wird, beläuft sich demnach jährlich auf 20 bis 35 Prozent des Jahresfestgehalts.

„Damit erhalten neue Vorstände später 30 Prozent weniger Pension. Und für die Sparkassen fallen die Rückstellungen weg", sagt Andreas Löbbe, Sprecher des Sparkassenverbands. In Niedrigzinszeiten müssten Sparkassen ohne den Effekt von Zins und Zinseszins schließlich mehr für ihre Vorstände zurücklegen. Sollten die Zinsen aber eines Tages wieder steigen, könnten Pensionen für die Sparkassen durchaus günstiger sein, begründet Loebbe mögliche Ausnahmen.

So erlauben die Empfehlungen, dem Vorstand alternativ ab der zweiten Dienstvertragsperiode „ausnahmsweise" eine betriebliche Altersversorgung in Form der Direktzusage zuzusagen (40 bis 55 Prozent), falls dies im Einzelfall für die Sparkasse wirtschaftlich günstiger sei.

Jasny indes lehnt jede Form der Altersvorsorge der Sparkassen für ihre Vorstände ab. „Mit den Empfehlungen hat sich substanziell nichts geändert." Dies sei immer noch absurd hoch für einen Sparkassenjob, bei dem die Kündigung fast ausgeschlossen sei. Sparkassenvorstände erhielten im Gegensatz zu Vorständen großer Banken sehr hohe Grundgehälter, relativ niedrige variable Bestandteile und üppige Altersvorsorge. Zudem greife die neue Regelung erst in vielen Jahren, wenn neue Vorstände in Rente gingen.

Außerdem sei die beitragsfinanzierte Altersvorsorge nicht günstiger als Pensionsrückstellungen, da für deren Berechnung inzwischen der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre zugrunde gelegt werde. Ende Februar waren dies 3,96 Prozent.

Meinungsbörse: "Hintertür"

von Andrea Frühauf

Auch wenn Sparkassen-Vorstände in Westfalen-Lippe und im Rheinland, die neu eingestellt werden, im Alter weniger fürstliche Ruhegelder der Geldinstitute kassieren, dürften die Einschnitte verschmerzbar sein. Denn durch die Hintertür dürfen Sparkassen die üppigen alten Pensionsregelungen wieder einführen.

Selbst der neu eingestellte Chef einer kleinen Sparkasse auf dem Land mit wenigen Mitarbeitern erhält immerhin noch rund 350.000 Euro im Jahr – inklusive Altersvorsorge. Sparkassen-Vorstände sind zudem so gut wie unkündbar und haben bei unverschuldeter Nicht-Vertragsverlängerung Anspruch auf Übergangsgeld – vor der Rente.

Das neue Grundgehalt ist wegen der EU-Anforderungen an Banken mehr an die Höhe des Eigenkapitals gekoppelt. Damit könnte aber das Interesse der Vorstände, Gewinne an Kommunen auszuschütten, begrenzt sein. Denn je weniger sie ausschütten, desto höher sind Eigenkapital und Gehalt.

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