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Bonn

Haribo-Erpresser muss in Haft

Bonn. Er drohte, Gummibärchen oder Tiefkühlpizzen zu vergiften – und muss nun wegen dreifacher versuchter räuberischer Erpressung ins Gefängnis. Zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten hat das Bonner Landgericht den sogenannten Haribo-Erpresser verurteilt.

Obwohl der geständige Rentner Altersarmut als Motiv nennt, nicht vorbestraft und mit 74 Jahren recht betagt ist, könne man nicht von einem minderschweren Fall sprechen, stellt der Vorsitzende Richter Hinrich der Vries in der Urteilsbegründung klar. Die Tat des Dortmunders falle in den „Bereich der Schwerkriminalität". Seine Erpressungsversuche richteten sich gegen die Supermarktketten Lidl und Kaufland und den Süßwarenhersteller Haribo.

Information

Familie wendet sich ab

  • Der Senior wirkt bei Urteilsverkündung erst gefasst, am Ende aber doch entsetzt über das Strafmaß.
  • Sein Anwalt sagt, man wolle beim Bundesgerichtshof Revision einlegen.
  • Die Familie des 74-Jährigen macht seit dem Auffliegen der Taten einen Bogen um den Senior.
  • Richter de Vries mahnt, der Rentner solle die Gefängnisstrafe auf sich nehmen und Buße zeigen.

Der Senior sei „sehr raffiniert" vorgegangen, so der Richter. Zunächst schickte er dem Discounter Lidl im Sommer 2016 Erpresser-Mails. Um Druck zu machen, verteilte er in Lidl-Filialen Buttersäure in Kühltheken. Das Unternehmen reagierte nicht.

Hätte er es dabei belassen, wäre noch eine Bewährungsstrafe denkbar gewesen. Aber: „Sie haben nicht aufgehört", sagt de Vries in Richtung des Angeklagten mit dem schlohweißen Haar. Stattdessen nahm er Haribo und Kaufland ins Visier – und drohte sogar mit Zyankali.

Auch bei seinen Geldforderungen legte der gelernte Kaufmann nach. Von Lidl hatte er noch 200.000 Euro verlangt, nun sollen es eine Million Euro sein – in der Internet-Währung Bitcoins. Er habe aber nie wirklich Gift anwenden wollen, beteuert der Rentner, der zu Prozessbeginn reinen Tisch gemacht hatte. Er habe Schulden gehabt, in Geldnot gesteckt. Als er eines Tages mit nur noch 3,41 Euro in der Tasche die Rezeptgebühr nicht mehr zahlen konnte, habe er sich zu der „Riesen-Dummheit" entschlossen. Aber: „Es war nirgendwo auch nur ein Milligramm Gift drin."

Das Gericht bestätigt das. Die Staatsanwaltschaft geht ebenfalls davon aus, dass für die Verbraucher zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr bestanden hatte. Allerdings nahm der 74-Jährige dem Richter zufolge große wirtschaftliche Risiken für die Unternehmen in Kauf. Wären die Zyankali-Drohungen bekannt geworden, hätten Verunsicherung und Umsatzeinbußen erheblich werden können, betont de Vries.

Die Firmen zahlten nicht, sondern informierten die Polizei. Der Angeklagte hatte bei seinen Droh-Mails zunächst mit falschen IP-Adressen gearbeitet, einmal nutzte er aber doch seine eigene IP-Adresse. Damit kamen ihm die Ermittler auf die Spur, durchsuchten seine Wohnung, nahmen ihn schließlich Heiligabend 2016 fest.

Der Rentner wirkt bei Urteilsverkündung erst gefasst, am Ende aber doch entsetzt, als er sein Strafmaß genau hört. Sein Anwalt Thomas Ohm sagt, man werde beim Bundesgerichtshof Revision einlegen. Die Familie des 74-Jährigen macht seit dem Auffliegen der Taten einen Bogen um den Senior. Richter de Vries mahnt, der Rentner solle die Gefängnisstrafe auf sich nehmen und den Angehörigen das Signal senden: «Ich habe einen Fehler gemacht, und ich habe gebüßt.»

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