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Bielefeld

Pflichtversichert: Kleinkind mit gebrochenem Bein wird in Bethel nicht behandelt

Bielefeld. "Wir haben erstmal genug von Ärzten und Krankenhäusern." So fasst Julia Wolf ihren Ausflug in das Krankenhaus Bethel mit ihrer 15 Monate alten Tochter Mila zusammen. Weil sie nur pflichtversichert ist, habe ein Arzt das Kind trotz eines Beinbruchs nicht behandeln wollen. Zuvor angefertigte Röntgenbilder seien ebenfalls nicht ausgehändigt worden. Das Krankenhaus räumt Fehler ein.

Die Mutter sei Kassenpatientin und der Arzt könne dies nicht abrechnen

Was ist passiert? "Mila wollte nicht mehr richtig laufen. Ich habe gemerkt: Irgendwas stimmt mit meinem Kind nicht", sagt Julia Wolf. Immer wieder habe Mila auf ihr Bein gezeigt und "Aua" gesagt. Schließlich habe sie ihren Kinderarzt aufgesucht, der ihr eine Überweisung für das Krankenhaus Bethel ausgestellt habe, berichtet Wolf. Nach der Anmeldung sei sie in den Wartebereich geschickt worden, bis ein Arzt kam, der sie in ein Behandlungszimmer mitnahm. Wieder hätten sie warten müssen, so die Mutter.

Kommentar

Systemfehler


Wer die Geschichte von Julia Wolf und ihrer Tochter liest, schüttelt ungläubig den Kopf. Wer sich näher mit dem deutschen Gesundheitssystem beschäftigt, ist aber wenig überrascht. Zugegeben, im Krankenhaus Bethel hätte einiges besser laufen können und auch müssen.

Das Hauptproblem ist aber ein anderes: ein Gesundheitssystem, das sich eher an ökonomischen Logiken orientiert als am Wohl der Menschen. Wenn Kliniken wirtschaftlichen Jahreszielen mehr Beachtung schenken als den Patienten, dann läuft etwas schief. Gleichzeitig steigen die Kosten, während die Qualität abnimmt.

Die Liste an Systemfehlern ist lang und viele leiden darunter: Patienten wie Mila, ihre Angehörigen und auch das Personal in den Krankenhäusern. Gesundheit ist ein hohes Gut, das sich nicht in Geld bemessen lässt. So sollte es auch behandelt werden. Es hilft daher nur eines: eine radikale Erneuerung eines kranken Gesundheitssystems.


Dann habe ihr ein anderer Arzt gesagt, dass sie in der falschen Abteilung sei und in das Kinderzentrum gehen müsse. Knapp vier Stunden seien bereits um gewesen. "Es war heiß draußen, mein Kind war völlig durchgeschwitzt und übermüdet vom vielen Warten. Ich hatte wegen des schwülen Wetters Kreislaufprobleme. Wir wollten einfach nur noch nach Hause", sagt Wolf. Sie ging.

Am nächsten Tag fuhr sie mit Mila ins Kinderzentrum. Eine Röntgenuntersuchung habe ergeben, dass Mila einen Biegebruch im Bein hatte, der zwar nicht gefährlich sei, aber geschient werden müsse. Zum Schienen seien Mutter und Kind wieder in eine andere Abteilung geschickt worden. Ein dort behandelnder Arzt teilte der Mutter jedoch mit, dass er das Kind nicht behandeln könne. Der Grund: Sie sei Kassenpatientin und er könne dies nicht abrechnen.

Der Arzt überwies sie an eine Facharztpraxis, die ein Röntgengerät hat

Wolf und ihre Stiefmutter Silke Siekmann, die sie begleitete, seien völlig perplex gewesen: "Wir wussten erstmal gar nicht, wie wir darauf reagieren sollten." Sie seien schließlich zu dem behandelnden Kinderarzt zurückgeschickt worden, sagt Wolf. Die im Krankenhaus angefertigten Röntgenbilder bekam sie nicht mit. Das Ergebnis nach zwei Tagen und vielen Stunden Wartezeit in Bethel: Keine Röntgenbilder und keine Behandlung für Mila. Auch der Kinderarzt teilte Julia Wolf mit: "Keine Bilder, keine Behandlung."

Er überwies sie an eine Facharztpraxis, die ein Röntgengerät hat. Der Arzt machte eine weitere Röntgenaufnahme und schiente schließlich das verletzte Bein. "Mila war die ganze Zeit am Weinen und wusste gar nicht, was los ist. Das war alles zu viel für sie", sagt die Mutter. Wolf und Siekmann verstehen nicht, wie man ein 15 Monate altes Kind einer solche Odyssee aussetzen könne. "Da sind gleich mehrere Sachen schiefgelaufen", sagen sie. Bei der Familie sind viele Fragen offen.

Aber was sagt das Krankenhaus? In Bethel sei man um Aufklärung bemüht, erklärte Sandra Gruß, Stabstelle Unternehmenskommunikation. Sie sagte aber auch: "Das Kinderzentrum verweigert normalerweise keine Ausgabe der Röntgenbilder. Eine CD kann jederzeit in der Kinderradiologie angefordert werden. Möglicherweise sei dies jedoch am Ende nicht deutlich kommuniziert worden." Das bedauere sie sehr.

Dass ein Arzt das Kind wegen der gesetzlichen Pflichtversicherung nicht habe behandeln wollen, könne die Klinikleitung ebenfalls erklären, sagte Gruß: "Die Klinik für Kinderchirurgie hat keine entsprechende kassenärztliche Zulassung für die ambulante Versorgung." Sofern kein Notfall vorliege, werde das Kind wieder zurück an den behandelnden Kinderarzt verwiesen. Diese Regelung solle sicherstellen, dass die ambulante Versorgung des Kindes in einer Hand liege - nämlich in der Hand der niedergelassenen Kinderärzte.

Dieser Ablauf sei "eine externe Vorgabe", heißt es in der Stellungnahme der Klinik. Für Familie Wolf und Mila ist dies nur ein schwacher Trost. Die Klinik hätte ihnen die Odyssee ersparen können.

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