Bielefelder Vater wird Tochter noch im Gerichtssaal weggenommen

Jens Reichenbach

Das Jugendamt muss nun Schadenersatz zahlen. - © Phyllis Frieling
Das Jugendamt muss nun Schadenersatz zahlen. (© Phyllis Frieling)

Die Inobhutnahme eines Kleinkindes war nicht gerechtfertigt. Nun könnte auch die Gutachterin, die die Wegnahme empfohlen hatte, dafür haften.

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