Die Inobhutnahme eines Kleinkindes war nicht gerechtfertigt. Nun könnte auch die Gutachterin, die die Wegnahme empfohlen hatte, dafür haften.
Fehlurteil
Bielefelder Vater wird Tochter noch im Gerichtssaal weggenommen
Die Inobhutnahme eines Kleinkindes war nicht gerechtfertigt. Nun könnte auch die Gutachterin, die die Wegnahme empfohlen hatte, dafür haften.