Detmold/ Lage. „Außergewöhnlich“, kein anderes Wort kommt den Prozessbeteiligten am Montagvormittag häufiger über die Lippen, um das Verfahren zu beschreiben, das sie in Sitzungssaal 143 vor dem Landgericht Detmold zusammenführt. Auf der Anklagebank sitzt ein 54-Jähriger, der vor 21 Jahren einen schwerwiegenden Fehler begangen hat. Im Frühjahr 2005 dealte der Angeklagte von seiner damaligen Wohnanschrift in Lage aus mit rund drei Kilogramm gestrecktem Heroin. „Ich bereue noch heute, dass ich das getan habe“, sagt er. „Es hat mich immer verfolgt.“ Hätte man ihn damals direkt erwischt, er hätte wahrscheinlich eine Haftstrafe von mehr als fünf Jahren absitzen müssen, schätzt Staatsanwalt Alexander Görlitz beim Prozess vor der Großen Strafkammer. Seinem Bruder und anderen aus dem damaligen Umfeld einer Herforder Pizzeria wurde direkt in Bielefeld der Prozess gemacht. Zwei Mittäter mussten für sieben Jahre ins Gefängnis - es ging um Bandenkriminalität. Die Männer gaben damals an, vom jetzt Angeklagten instruiert worden zu sein. Seine Version ist eine andere. Angeklagter entkam der Festnahme Als man die Männer damals festnahm, war der ehemalige Lipper gerade mit Frau und Tochter im Urlaub in der Türkei. Er kehrte nie zurück, baute sich dort ein neues, „rechtschaffenes Leben“ auf, sagt er aus. Normalerweise, so fasst es Staatsanwalt Görlitz im Plädoyer zusammen, sei die Flucht vor den Strafverfolgungsbehörden kein Pluspunkt oder gar Grund, die Straftat zu relativieren. In diesem Fall passiert das dennoch. „Sein Leben passt gar nicht mehr mit der Tat zusammen“, meint Görlitz. Der Angeklagte setzte sich jahrelang sozial und politisch ein, daneben unterstützte er seine Familie. Das sieht die Kammer ähnlich. „Er hat früher einen Fehler begangen, aber danach viel richtig gemacht“, sagt der Vorsitzende Richter Karsten Niemeyer wenig später in der Urteilsverkündung. Die Kammer stimmt in ihrer Entscheidung daher nach einer kurzen Beweisaufnahme völlig mit dem überein, was Staatsanwalt Alexander Görlitz sowie die Verteidiger Georg Schulze aus Bielefeld und Manfred Lindemann aus Bad Oeynhausen gleichermaßen beantragen. Bewährungsstrafe trotz schweren Delikts Wegen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sieht die Kammer am Ende eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung als tat- und schuldangemessen an. Daneben soll der Angeklagte das Dealgeld von 40.000 Euro zurückzahlen, sagt Niemeyer. So viel bekam der Mann damals für das eine Kilo Heroin, das er für den Verkauf streckte. Darüber hinaus soll der 54-Jährige 10.000 Euro an die Drogenberatung Lippe zahlen. Eine besonders hohe Bedeutung misst die Kammer dem aus ihrer Sicht von aufrichtiger Reue getragenen Geständnis des Mannes zu. Er selbst gibt an, nur einmal mit Drogen gedealt zu haben, weil er und sein Partner selbst betrogen wurden. Anfang der 2000er wollte der Angeklagte laut eigener Aussage eine kleine Ayran-Fabrik aufbauen. Die Firma, die die Maschinen liefern sollte, haute ihn aber offenbar übers Ohr. „Wir waren pleite und hatten kein Geld“, sagt der Mann vor Gericht. „Ich wollte nur ein Kilo verkaufen, das war’s - und davon meine Schulden bezahlen.“ Ex-Dealer wollte Fehler wiedergutmachen Sein Partner brachte ihn im Frühjahr 2005 allerdings zwei Kilo mit, wovon der Angeklagte jedoch nur eines habe verkaufen können, sagt er aus. In der Türkei habe er versucht, seinen Fehler wiedergutzumachen. Er setzte sich für die Rechte der Kurden ein, wurde im Jahr 2014 sogar Bürgermeister einer Stadt mit rund 450.000 Einwohnern im Südosten der Türkei. „Jeder, der fast 50.000 Jesiden in Deutschland kennt mich. Weil sie wissen, was ich für sie getan habe“, erklärt er. Der politische Druck durch die türkische Regierung sei aber zu groß geworden, zwischenzeitlich kam es zur Festnahme. Die Vorwürfe: Korruption und Beleidigung. Durch die politische Verfolgung sah er sich letztendlich gezwungen, so erklärt er es vor Gericht, das Land zu verlassen und im September 2024 in die Schweiz zu fliehen. Dort wurden die Behörden auf den europäischen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Detmold aufmerksam. „Dass man mich von dort ausliefern könnte, hatte ich gar nicht bedacht“, sagt der Angeklagte. Urteil wird sofort rechtskräftig Das Timing hätte aus seiner Sicht wohl besser laufen können: Die Festnahme erfolgte ausgerechnet nur wenige Monate vor dem Stichtag, an dem seine Straftat endgültig verjährt gewesen wäre. Mehrfach hatte sich der 54-Jährige über die Jahre telefonisch bei seinem Anwalt Georg Schulze danach erkundigt. „Vielleicht sollte das jetzt so sein“, sagt der Mann vor Gericht. „Es hat mich mein ganzes Leben verfolgt, deshalb musste ich mich vor einem deutschen Gericht verantworten.“ Beide Verteidiger werfen noch ein, dass die Anklage allein auf den Angaben ihres Mandanten beruht. Im Haftbefehl hätten ganz andere Vorwürfe gestanden. Dazu hätte sich die Beweislage zwei Jahrzehnte nach der Tat nicht sonderlich verbessert, das erkennt auch Staatsanwalt Görlitz an. Besonders strafmildernd wirkt sich aber der Lebensweg aus, den der Angeklagte eingeschlagen hat. Auch nach der U-Haft in Deutschland soll er direkt angefangen haben, sich für Kinder und Obdachlose zu engagieren. 21 Jahre nach der Tat dauert es also keine zwei Stunden, bis das Urteil in Saal 143 fällt - und direkt im nächsten Atemzug rechtskräftig wird. Das ihm zustehende letzte Wort nutzt der Angeklagte für ein Versprechen. „Entschuldigen Sie, dass ich die Gesetze hier missachtet habe“, sagt er. „Ich verspreche, Sie werden nichts mehr von mir hören.“