Berlin (dpa/AFP). Im neuen Jahr steigen der Mindestlohn und das Bürgergeld. Restaurantbesuche könnten allerdings teurer werden, außerdem tritt das Heizungsgesetz in Kraft. Ein Überblick, was auf Verbraucherinnen und Verbraucher 2024 zukommt:
Höherer Mindestlohn
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 12 Euro auf 12,41 Euro in der Stunde.
Höhere Minijob-Grenze
Im Zuge der Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar von 520 Euro auf 538 Euro im Monat.
Bürgergeld steigt deutlich
Die mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger sollen zum 1. Januar 2024 im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld bekommen. Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 Euro auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 Euro und 471 Euro.
Einkommenssteuer
Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, soll steigen. Ursprünglich sollte die Grenze bei 11.604 Euro liegen, zuletzt hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) von 11.784 Euro gesprochen. Der Kinderfreibetrag soll auf 6.612 Euro angehoben werden. Wegen der Haushaltskrise könnten sich bei Entlastungen jedoch noch Änderungen ergeben.
Kürzungen beim Elterngeld
Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll ab April nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 200.000 Euro haben. Für Alleinerziehende soll die Grenze ab April bei 150.000 Euro liegen. Die Pläne sind wegen der Verzögerungen beim Bundeshaushalt aber noch nicht endgültig beschlossen. Sie sollen nur für Eltern gelten, deren Kind am oder nach dem 31. März 2024 geboren wird.
Mehr Geld für Pflegekräfte
Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab dem 1. Mai mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro.
Rente soll steigen
Rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner gibt es in Deutschland. Sie sollen im kommenden Jahr voraussichtlich 3,5 Prozent mehr Geld bekommen, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unter Berufung auf den Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2023 der Bundesregierung ausrechnete. Endgültig entscheidet sich die Anpassung im kommenden Frühjahr. Zudem dürfen Menschen, die wegen einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderung in Rente sind, ab 2024 mehr dazuverdienen.
Azubilohn
Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Davon betroffen sind Ausbildungen, die ab dem 1. Januar beginnen. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich.
Heizungen bei Neubauten
Die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes greifen: Ab Januar dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein.
Umsatzsteuer für Gas und Wärme steigt wieder
Die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen und Fernwärme war im Oktober vergangenen Jahres auf sieben Prozent abgesenkt worden. Anfang März soll sie wieder auf 19 Prozent angehoben werden.
CO2-Abgabe wird angehoben
Die nationale CO2-Bepreisung für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas war 2021 mit 25 Euro pro Tonne eingeführt worden, ab Januar 2024 steigt sie von derzeit 30 Euro auf 40 Euro. Bürgerinnen und Bürger werden das wohl beim Heizen und Tanken spüren. Das Instrument soll Anreize setzen, um den Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit den CO2-Ausstoß zu verringern. 2025 sollen dann 50 Euro pro Tonne fällig werden.
Erleichterungen bei Mini-Solaranlagen
Die Installation sogenannter Balkonkraftwerke, also Steckersolargeräte, soll ab dem 1. Januar 2024 leichter werden. Die komplizierte Anmeldung über die Netzbetreiber soll dann der Vergangenheit angehören. Eine Registrierung im Marktstammregister der Bundesnetzagentur soll in Zukunft ausreichen. Auch können die Geräte sofort in Betrieb genommen werden, für den Austausch des Stromzählers ist der Netzbetreiber zuständig. Das Solarpaket I der Bundesregierung soll noch vor Weihnachten abschließend beschlossen werden.
Batterien sollen nachhaltiger werden
Eine neue EU-Verordnung sieht vor, dass bei der Herstellung und Entsorgung von Batterien mehr auf den Umweltschutz geachtet werden muss. Die neue Verordnung gilt ab dem 18. Februar. Vorgesehen ist eine verpflichtende Erklärung und Kennzeichnung zum CO2-Fußabdruck für Batterien. In den folgenden Jahren sollen etwa Zielvorgaben zum Recyceln und Sammeln alter Batterien eingeführt und erhöht werden. Außerdem sollen Verbraucher ihre Batterien und Akkus schrittweise selbst wechseln können.
Deutschlandticket
Noch unklar ist, wie sich 2024 der Preis für das Deutschlandticket entwickelt. Die 49 Euro im Monat waren als Einführungspreis gedacht. Der Betrag könnte also im Laufe des Jahres steigen.
Pflegegeld steigt
Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird um fünf Prozent erhöht - je nach Pflegestufe sind das monatlich 16 bis 45 Euro monatlich mehr. Auch in der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht. Wer Angehörige pflegt, hat ab 2024 jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.
Pflegekasse erhöht Zuschläge
Auch für Pflegebedürftige in Heimen gibt es Entlastungen: Die Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent.
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag zur Krankenkasse steigt
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenkasse steigt ab 2024 um 0,1 Punkte auf dann 1,7 Prozent an. Den Zusatzbeitrag können die gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich zum festgeschriebenen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens erheben. Die Höhe wird von jeder Kasse selbst festgelegt. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird als Rechengröße vom Bundesgesundheitsministerium vorgegeben.
Sonderregelungen beim Kinderkrankengeld laufen aus
Für die Pflege eines kranken Kindes bis zum zwölften Lebensjahr haben Eltern Anspruch auf Freistellung von der Arbeit. Dafür gibt es für eine begrenzte Anzahl von Tagen Kinderkrankengeld. Bis Ende des Jahres 2023 gelten noch die Corona-Sonderregeln beim Kinderkrankengeld - ab dem 1. Januar 2024 stehen Eltern dann 15 Arbeitstage pro Jahr zu, bei Alleinerziehenden sind es 30 Tage. Vor der Corona-Krise waren es zehn Tage pro Elternteil. Neu ist außerdem, dass erst ab dem vierten Tag eine Bestätigung der Kinderarztpraxis nötig ist. Eltern müssen mit ihrem Kind also nicht mehr direkt bei Erkrankung eine Praxis aufsuchen.
Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener
Gutverdiener sollen höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung sollen Beiträge bis zu einem Betrag von im Westen 7.550 Euro pro Monat und von im Osten 7.450 Euro fällig werden. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5.175 Euro pro Monat steigen.
Cannabis soll legal werden
Zum 1. April soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm im öffentlichen Raum erlaubt werden. Im privaten Bereich sollen bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau erlaubt sein. Privat dürfen drei Pflanzen angebaut werden. Zum 1. Juli sollen dann Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Der nötige Bundestagsbeschluss zu diesen Plänen der Ampel steht aber noch aus.
E-Auto-Förderung
Die Richtlinien für die E-Auto-Förderung werden 2024 strenger: Gefördert werden Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis des Basismodells bis zu 45.000 Euro. Maximal ist eine Förderung des Bundes von 3.000 Euro möglich. Stand Ende November 2023 ist allerdings unklar, wie es nach dem Karlsruher Haushaltsurteil mit dem Programm weitergeht.
Blackbox fürs Auto
Ab dem 7. Juli müssen in Deutschland neu zugelassene Pkw mit einem sogenannten „Event Data Recorder“ ausgestattet sein. Wie die Blackbox bei Flugzeugen sollen Daten gespeichert werden, die im Falle eines Unfalls zur Aufklärung ausgelesen werden können.
Klinik-Atlas
Welche Leistungen und welche Behandlungsqualität bietet ein Krankenhaus an? Ab April sollen die Bürgerinnen und Bürger diese Informationen in einem Online-Portal nachlesen können. Das sogenannte Transparenzverzeichnis soll als interaktives Portal verständlich über das Angebot an bundesweit rund 1.700 Klinikstandorten informieren.
E-Rezept
Vertragsärzte sind ab Januar verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Zur Einlösung haben Versicherte drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte. Die neuen Regeln gelten ab Januar auch für Zahnärzte und Psychotherapeuten mit Kassenzulassung.
Normale Steuer bei Restaurantbesuchen
In der Gastronomie gilt vom 1. Januar an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend sieben Prozent. Essengehen könnte also teurer werden.
Herkunft des Fleischs
Wer unverpacktes Fleisch an der Theke oder auf dem Markt kauft, bekommt mehr Klarheit über die Herkunft. Die verpflichtende Kennzeichnung wird ab dem 11. Februar auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt. Zuvor galt sie nur für verpacktes Fleisch und unverpacktes Rindfleisch.
Pfand auf Milch in Plastikflaschen
Auch für Milch oder Milchmischgetränke greift zum 1. Januar eine Pfandpflicht, wenn sie in Plastikflaschen verkauft werden.
Lose Deckel bei Getränken
Um den Müll in der Landschaft zu verringern, sind vom 3. Juli an lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken verboten. Das betrifft Einwegverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen - etwa Saftkartons oder Einweg-PET-Flaschen - mit einem Volumen bis zu drei Litern.
Ende für den Kinderreisepass
Kinderreisepässe können von Januar 2024 an nicht mehr beantragt werden. Das Dokument, das es bislang für Kinder unter zwölf Jahren gibt, soll durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen ersetzt werden. Für Eltern bedeutet das höhere Kosten, denn der elektronische Reisepass ist mit einem Preis von 37,50 Euro teurer als der bisherige Kinderpass für 13 Euro.
Brustkrebs-Früherkennung
Die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte wird von 69 auf 75 Jahre angehoben. Umgesetzt werden soll die Neuregelung zum 1. Juli 2024. Ab dann sollen sich die neu anspruchsberechtigten Frauen für einen Untersuchungstermin anmelden können.
Sanierung der Bahnstrecke Frankfurt-Mannheim
Die Deutsche Bahn beginnt am 15. Juli mit der Generalsanierung der Riedbahn, die Frankfurt und Mannheim verbindet. Bis zum 14. Dezember bleibt die Strecke gesperrt. Züge werden umgeleitet und es gibt Schienenersatzverkehr.
Lieferkettengesetz
Das Lieferkettengesetz zur Einhaltung von Menschenrechten bei Zulieferern greift für weitere Unternehmen: Betroffen sind ab 2024 auch Firmen, die mindestens 1.000 Arbeitnehmer im Inland haben. Bisher lag die Grenze bei 3.000.
Mautpflicht für kleinere Transporter
Zum 1. Juli gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen. Bisher greift sie ab 7,5 Tonnen.
Inflationsausgleichsprämie
Arbeitgeber können ihren Angestellten noch bis zum Ende des neuen Jahres die 2022 eingeführte Inflationsausgleichsprämie von maximal 3.000 Euro zahlen. Auf sie sind keine Steuern und Abgaben fällig.
Einheitliche Ladekabel
Hersteller von Smartphones, Tablets und anderen elektronischen Geräten werden zum einheitlichen Ladekabelstandard USB-C verpflichtet. Die entsprechende Vorschrift greift ab 28. Dezember 2024.