Einige Straftäter müssen nach ihrer Haft in Sicherungsverwahrung bleiben. In NRW werden diese in einer eigenen Einrichtung untergebracht, jedoch nicht immer.
Wo die 150 gefährlichsten Straftäter NRWs untergebracht sind

Einige Straftäter müssen nach ihrer Haft in Sicherungsverwahrung bleiben. In NRW werden diese in einer eigenen Einrichtung untergebracht, jedoch nicht immer.