Bielefeld/Alfhausen. Im Grunde war es Wut, die Johanna Röh antrieb. Wut auf die Ungerechtigkeit, dass sie eine gute Woche vor der Geburt ihrer Tochter noch Schwerstarbeit auf einer Baustelle verrichten musste. Wut darüber, dass sie die ersten acht Wochen mit ihrer neugeborenen Tochter nicht unbeschwert genießen konnte, sondern den Kopf voller Sorgen und Existenzängste wegen ihres Tischlerbetriebs in Alfhausen, nördlich von Osnabrück, hatte. Denn Selbstständige erhalten in Deutschland keinen Mutterschutz. Röh beschloss: Das muss sich ändern. Sie gründete den Verein „Mutterschutz für alle“, startete eine erfolgreiche Petition. Und nun steht das Thema zumindest im neuen Koalitionsvertrag von SPD und CDU. Rechtlich sieht es derzeit in Deutschland so aus: Sechs Wochen vor und acht Wochen nach einer Geburt erhalten Beschäftigte Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse. Selbstständige hingegen haben weder Anspruch auf Mutterschutzfristen noch auf die Zahlung von Mutterschaftsgeld. Sie können sich lediglich mit einer privaten Krankentagegeldversicherung absichern – die aber dank zahlreicher Ausschlusskriterien nicht jede bekommt und die Betriebskosten nicht abdeckt. Und so lag Johanna Röh eine gute Woche vor der Geburt ihrer mittlerweile dreijährigen Tochter auf einer Baustelle auf dem Boden und montierte Sockel. Neben den üblichen körperlichen Beschwerden einer Schwangerschaft im neunten Monat plagten Röh starke Rückenschmerzen. „Das Kind war sehr groß, mir ging es insgesamt nicht so gut.“ Durchziehen musste die Tischlermeisterin trotzdem. „Ich hätte nur einen Gesellen als Vertretung gehabt, das ging nicht. Und ich musste den Auftrag vor der Geburt abschließen.“ Zweites Kind kann sich das Paar nicht leisten Jede angestellte Tischlerin hätte längst ein Beschäftigungsverbot erhalten, denn schweres Heben, laute Maschinen und der Kontakt mit Lösemitteln oder Holzstaub sind im Gesetz als zu hohes Risiko für die Gesundheit verbucht. Röh aber hatte sich erst kurz vor ihrer Schwangerschaft selbstständig gemacht, eine monatelange Pause hätte der junge Betrieb nicht überlebt. Und so stand die Tischlermeisterin acht Wochen nach der Entbindung, bei der sie schwere Geburtsverletzungen davontrug, wieder an der Werkbank, während ihr Mann beim Baby blieb. Zum Glück für alle lagen Wohnung und Werkstatt nah beieinander, „so konnte er mir die Kleine zum Stillen bringen.“ Trotz der kurzen Pause brauchte das Paar seine Rücklagen in dieser Zeit komplett auf, denn weiter laufende Betriebskosten und der normale Lebensunterhalt waren mit nur einem Gehalt nicht zu stemmen. Es ist eine Erfahrung, die das Paar bis heute prägt und sich auf sein Leben auswirkt. „Denn eigentlich hätten wir gern ein zweites Kind – unter diesen Bedingungen ist das für uns aber nicht vorstellbar.“ Auch Lara Tilleke weiß, wie schwer die Selbstständigkeit mit einem Kind zu vereinbaren ist. Die 35-Jährige ist Augenoptikermeisterin, führt seit 2016 ein eigenes Brillengeschäft in Bielefeld und bekam vor vier Jahren ihre Tochter. Eine Lebensveränderung, die sie aufwendig und akribisch organisieren musste. „Als Selbstständige muss jede noch so kleine Auszeit geplant werden und finanziell leistbar sein. Und das gilt leider auch für Schwangerschaft und Geburt.“ Optikerin aus Bielefeld nach drei Monaten zurück im Job Bis zur Geburt und gleich danach wieder zu arbeiten, wie Johanna Röh, kam für Tilleke nicht infrage. Gleichzeitig hatte sie eine Verantwortung für fünf Mitarbeiter, außerdem gilt in Deutschland die Meisterpflicht, heißt: Handwerkliche Betriebe dürfen nur Meister führen. Tilleke musste also einen Ersatz für sich einstellen, „das war eine große finanzielle Belastung, die muss man sich leisten können.“ Am Ende konnte die Augenoptikerin auf diese Weise fünf Wochen Mutterschutz vor der Entbindung und eine dreimonatige Auszeit mit ihrer Tochter erringen. „Und obwohl ich eine sehr gute Schwangerschaft ohne große Einschränkungen hatte, außerdem sehr sportlich bin, war diese Pause essenziell wichtig. Als ich mich dann im neunten Monat ausruhen konnte, wurde ich mit jedem Tag schlapper – weil der Körper sich erstmals holen durfte, was er brauchte. Ich mag mir nicht vorstellen, wie es Frauen geht, die bis kurz vor der Geburt arbeiten müssen.“ Doch nicht nur fehlende Mutterschutzregelungen stehen für Lara Tilleke einer Vereinbarung von Mutterschaft und Selbstständigkeit im Weg. Auch das klassische Familienbild der Gesellschaft mit den daran geknüpften Erwartungen empfindet sie als hinderlich. „Wenn Frauen heutzutage nach drei Monaten wieder arbeiten gehen, ihr Kind beim Vater lassen oder gar früh in eine Betreuung geben, gelten sie als Rabenmütter. Das habe ich oft erlebt.“ Unternehmerinnen aus OWL kritisieren politische Untätigkeit Dabei hatte Tilleke auch ihren Wiedereinstieg gut und stufenweise organisiert. Drei Monate nach der Geburt arbeitete sie jeden Freitagnachmittag und samstags wieder im Laden, während ihr Mann seine Stunden reduzierte und sich um die Tochter kümmerte. Nach sechs Monaten stockte die Augenoptikerin auf 25 Stunden auf, mit neun Monaten kam ihre Tochter zu einer Tagesmutter. „Und ich weiß nicht, wie oft ich die Frage gehört habe: Frau Tilleke, wo ist denn ihr Kind? Dabei muss ich ganz klar sagen, dass ich von Anfang an zwei Kinder hatte. Denn der Laden ist auch mein Baby. Und es fühlte sich gut an, sich auch wieder richtig darum kümmern zu können.“ Dass für Selbstständige nicht nur das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein schweres ist, sondern auch der Aspekt Geburt und Beruf, weiß auch Gudrun Wiederspohn-Stickan vom Verband Unternehmerfrauen im Handwerk. Sie leitet den Arbeitskreis Bielefeld-Gütersloh und kritisiert vor allem: „Bei dem Thema hat sich seit Jahrzehnten nichts getan. Es ist überfällig, dass das politisch auf die Agenda kommt.“ Im Prinzip seien Selbstständigkeit und Kinderwunsch nur möglich mit einem sehr gut verdienenden Partner und einem großen Unterstützungsnetzwerk. Der Verband der Unternehmerinnen in Deutschland hat das Thema seit Langem auf der Agenda und bereits verschiedene Lösungsvorschläge in einem Positionspapier herausgegeben. Neben einer Informationspflicht der Krankenkassen wäre eine Möglichkeit, dass sich alle Selbstständigen durch Beiträge an einem Ausgleichsverfahren für Mutterschutzleistungen beteiligen. Auch indirekte finanzielle Unterstützung durch einen Steuernachlass oder die Einrichtung eines Budgets beim Bundesamt für Soziale Sicherung aus Steuermitteln sind weitere Möglichkeiten.