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Facebook und Instagram

So verhindern Sie, dass Meta mit Ihren Fotos und Posts die KI trainiert

Düsseldorf. KI-Modelle sind nur so gut wie die Daten, mit denen sie trainiert werden. Das gilt auch für den Chatbot „Meta AI“ des US-Konzerns Meta, der deutschen Nutzern seit März als kleiner blauer Kreis bei Whatsapp, Facebook und Instagram erscheint. Der auf dem Modell Llama basierende Chatbot wurde bislang überwiegend mit US-amerikanischen Daten bestückt.

Daher klingt erstmal logisch, was der Tech-Riese nun plant: Künftig sollen die Posts, Storys, Fotos, Videos oder Kommentare auch von europäischen Nutzern herhalten, um sicherzustellen, dass Meta AI „nicht nur den Europäern zur Verfügung steht, sondern tatsächlich für sie entwickelt wird“, wie es auf der Unternehmensseite heißt. Hinnehmen müssen Nutzer das nicht – allerdings müssen sie schnell handeln, denn am Montag, 26. Mai, endet die Widerspruchsfrist. Hier alle wichtigen Infos im Überblick.

Welche Plattformen und Daten will Meta genau verwenden?

Laut Konzern sollen künftig über Facebook und Instagram geteilte, öffentliche Inhalte von Erwachsenen über 18 Jahre zu Trainingszwecken genutzt werden. Das umfasse Content wie Posts, Fotos und Kommentare. Auf welchen Zeitraum man dabei zurückgreifen werde, lässt der Konzern in seiner Mitteilung offen. Denkbar ist aber, dass auch ältere Daten genutzt werden, an die sich Nutzer teilweise nicht mehr erinnern können.

Was ist mit Whatsapp-Daten?

Offiziell teilt Meta mit, dass keine privaten Nachrichten oder Chats von Whatsapp zu Trainingszwecken genutzt werden. An dieser Darstellung haben Datenschützer, allen voran die Verbraucherzentrale NRW, erhebliche Zweifel. Hier verweist man darauf, dass auch Whatsapp-Kommunikation zum KI-Training genutzt werden könne, sobald man hier mit Meta AI kommuniziere oder die KI in einen Gruppenchat einbinde. Abschalten, ausblenden oder deaktivieren lässt sich diese Funktion aber nicht, Nutzer können sie lediglich ignorieren.

Ist das Vorgehen von Meta illegal?

In den Augen der Verbraucherzentrale NRW, ja. Sie beanstandet zum einen, dass das Vorgehen des Konzerns nicht den gesetzlichen Anforderungen des europäischen Datenschutzrechts entspreche. So reiche der pauschale Verweis auf ein „berechtigtes Interesse“ an den Informationen nicht aus. Unzulässig sei auch, nur ein sogenanntes „Opt-out“ anzubieten, also ein Widersprechen gegenüber der Maßnahme. Vielmehr müsste Meta proaktiv anbieten, dass Betroffene der Verwendung ihrer Daten zustimmen.

Die Verbraucherzentrale hat deshalb beim Oberlandesgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen Meta beantragt. „Damit wollen wir verhindern, dass Meta Fakten schafft, bevor die Rechtslage geklärt ist“, so Steffen. „Sind die Daten erst einmal für KI verwendet worden, ist ein Rückruf kaum noch möglich.“ Das Oberlandesgericht hat die Eilklage am Freitag jedoch abgewiesen.

Meta weist die Vorwürfe zurück. „Unser Ansatz entspricht den klaren Richtlinien, die im Dezember vom Europäischen Datenschutzausschuss vorgegeben wurden, und folgt umfangreichen und fortlaufenden Gesprächen mit der irischen Datenschutzkommission, unserem federführenden Datenschutzregulator in Europa“, erklärte ein Sprecher. Man habe den Menschen in der EU eine Möglichkeit gegeben, gegen die Nutzung ihrer Informationen für diese Zwecke Einspruch zu erheben, und sie über dieses Recht per E-Mail und In-App-Benachrichtigungen informiert.

Was spricht gegen die Verwendung meiner Daten?

Zum einen bemängeln Datenschützer immer wieder, dass niemand genau wisse, wie und wozu die Daten wirklich verwendet werden oder wo sie wann wieder auftauchen könnten. Bislang gibt es deshalb auch vor allem Spekulationen. Klar ist jedoch: Theoretisch ist es möglich, dass sich in KI-Produkten später persönliche Spuren wiederfinden lassen. Und damit ist theoretisch auch eine persönliche Abfrage von Einzelpersonen über KI möglich.

Zum anderen muss sich jeder Nutzer die Frage stellen, wofür genau mit seinen Daten perfekt trainierte Chatbots künftig eigentlich verwendet werden sollen. Viele Experten gehen davon aus, dass mit ihrer Hilfe vor allem Werbung perfektioniert und immer individueller werden kann und soll. Ein anderes Feld ist der Krieg. Immer mehr Tech-Giganten liefern ihre Technologien an das Militär. Und auch hier lohnt es sich, gerade bei Meta genau hinzuschauen. Denn ursprünglich war in den Nutzungsbedingungen klar festgelegt, dass das Sprachmodell Llama, auf dem auch der Chatbot „Meta AI“ fußt, nicht für den Einsatz zu militärischen Zwecken verwendet werden darf. Dieses Verbot ist seit Ende vergangenen Jahres gelöscht.

So widerspreche ich der Nutzung meiner Daten

Grundsätzlich ist das Widersprechen in wenigen Minuten erledigt und sehr einfach. Schwieriger ist es eher, die nötigen Formulare und Datenschutzeinstellungen auf den Seiten von Instagram und Facebook und in der App zu finden.

Möglichkeit 1: Online-Formular

Generell müssen in vielen Fällen die Online-Formulare, die Instagram und Facebook auch auf ihren Seiten haben, für beide Plattformen ausgefüllt werden. Bei Facebook finden Sie das Formular über diesen Link, bei Instagram finden Sie es über diesen Link. Zwingend erforderlich dafür ist, dass Sie in Ihren Konten angemeldet sind.

Möglichkeit 2: In der App

Hier gibt es je nach App-Version und Betriebssystem verschiedene Wege, um zum „Privacy Center“ zu gelangen.

Facebook

  • Je nach Version und Betriebssystem oben oder unten rechts gibt es hier ein Symbol mit drei Strichen. Anklicken und dann auf den Reiter „Einstellungen und Privatsphäre“ klicken. Als Nächstes die Schaltfläche „Privacy Center“ anwählen. Es öffnet sich ein Textfeld, das Informationen zur Meta-KI enthält. Bereits im zweiten Absatz ist blau hervorgehoben die Widerspruchs-Möglichkeit angelegt. Anklicken und auf der neuen Seite die Frage „Bezieht sich deine Anfrage auf KI bei Meta?“ mit „ja“ beantworten. Nun die E-Mail-Adresse eintragen, sie ist notwendig, damit Facebook eine Bestätigungsmail senden kann. Wichtig: Das darunter liegende Textfeld zur Angabe von Gründen muss nicht ausgefüllt werden, die Eingabe ist freiwillig. „Senden“ anklicken. Es ploppt ein Fenster auf, das folgenden Text enthält: „Das bedeutet, dass dein Antrag zukünftig in Bezug auf die Entwicklung und Verbesserung von KI bei Meta berücksichtigt wird. Du erhältst von uns eine E-Mail mit allen Einzelheiten.“ Fertig.

Instagram

  • Rechts unten auf den Kreis mit dem Profilbild klicken. Dann rechts oben das Menüfeld mit den drei Strichen anwählen. Sehr weit runterscrollen, bis das Feld „Privacy Center“ erscheint. Auch hier öffnet sich jetzt der Infotext mit den Informationen zur KI. Auch hier im zweiten Absatz auf die blau gefärbte Option „widersprechen“ klicken. Im Einspruchsformular, das sich daraufhin öffnet, unten die Mailadresse eintragen, sie ist notwendig, damit Instagram eine Bestätigungsmail senden kann. Wichtig: Das darunter liegende Textfeld zur Angabe von Gründen muss nicht ausgefüllt werden, die Eingabe ist freiwillig. „Senden“ anklicken. Es ploppt ein Fenster auf, das folgenden Text enthält: „Das bedeutet, dass dein Antrag zukünftig in Bezug auf die Entwicklung und Verbesserung von KI bei Meta berücksichtigt wird. Du erhältst von uns eine E-Mail mit allen Einzelheiten.“ Fertig.

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