Paderborn. Die Einrichtung für Psychotherapie, Psychiatrie und Rehabilitation des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) in Marsberg hat versucht, sich juristisch gegen die Aufnahme der jungen mutmaßlichen Islamistin (13 Jahre), die am Wochenende in einer Paderborner Psychiatrie eine Betreuerin niedergestochen haben soll, zu wehren. Das Oberlandesgericht (OLG) lehnte die Beschwerde gegen eine entsprechende Anordnung jedoch ab. Das Mädchen war nach Informationen dieser Redaktion nach einem polizeilichen Gewahrsam auf Anordnung in die LWL-Klinik in Marsberg gebracht worden. Doch die Einrichtung wollte das Mädchen demnach nicht langfristig aufnehmen – sie sei zu gefährlich. Erst als sich NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) eingeschaltet hatte, soll sich die Einrichtung bereit erklärt haben, die 13-Jährige zumindest für die richterlich angeordneten 48 Stunden aufzunehmen. Danach, so heißt es, wolle die LWL-Klinik von der Möglichkeit einer zehntägigen Beurlaubung Gebrauch machen. Diese endeten in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch. 13-Jährige soll mehrere Wochen in Klinik bleiben Die Klinik zog zudem vor das Oberlandesgericht in Hamm, um sich gegen die entsprechende Anordnung zu wehren. Das bestätigte nun auch ein Gerichtssprecher. Demnach führte der ärztliche Leiter der Einrichtung in einer Stellungnahme aus, dass die Klinik zwar eine Fremdgefährdung durch das Mädchen festgestellt habe, jedoch nicht aus psychologischen Gründen. Ebenso weise sie keine Eigengefährdung auf. Das Gericht folgte dem jedoch nicht und ist der Meinung, dass nicht auszuschließen sei, dass die Gefährdung mit dem psychischen Zustand der 13-Jährigen zusammenhänge. Ebenso machte das Gericht deutlich, dass es auch keine Voraussetzung für eine zehntägige Beurlaubung sehe. Das Kind soll nun mehrere Wochen in der Klinik bleiben. Kreis Paderborn ist für Unterbringung zuständig Die Behörden waren zuvor in Alarmstimmung – denn am Dienstag war noch völlig unklar, was mit ihr nach Ablauf des 48-stündigen Aufenthalts passiert. So soll mit Hochdruck nach möglichen Alternativen gesucht worden sein, zum Beispiel auch nach anderen Einrichtungen. Zuständig für die Unterbringung sind der Kreis Paderborn und das Jugendamt, nicht die Sicherheitsbehörden. Der Kreis wollte sich auf Anfrage nicht äußern. Das große Problem für die Behörden ist generell das Alter des Mädchens. So ist sie mit 13 Jahren noch nicht strafmündig. Für ihre mutmaßlich begangene Tat kann sie nicht verurteilt werden. Erst Ende des Jahres soll sie Geburtstag haben – und könnte dann für in der Folge begangene Straftaten belangt werden. Ein Umstand, der den Behörden eine Vielzahl möglicher Maßnahmen nimmt. Das zentrale Problem sehen Beobachter in diesem Sonderfall vor allem in der Jugendversorgung. Auch Polizei Bielefeld prüft Möglichkeiten Dennoch: Eine Überlegung des Staatsschutzes der Polizei Bielefeld, der für das als radikalisierte Islamistin geltende Mädchen polizeilich zuständig ist, war nach Informationen dieser Redaktion zeitweise sogar ein sogenannter Langzeitgewahrsam. Bei Erwachsenen ist dieser für maximal vier Wochen möglich. Bei Kindern sollen die rechtlichen Möglichkeiten für eine solche Maßnahme aber eher klein sein – dennoch wollen die Staatsschützer offenbar diese Maßnahme beantragen. Darüber müsste ein Richter kurzfristig entscheiden. Dass die LWL-Klinik in Marsberg das Kind nicht langfristig unterbringen will, dürfte an der Vorgeschichte des Kindes liegen. In der Küche der Paderborner Kinder- und Jugendpsychiatrie des Trägers (eine Außenstelle der Marsberger Klinik) soll sie am Samstag eine 24-jährige Betreuerin hinterrücks niedergestochen haben, als ein Wachmann kurz den Raum verließ. Das Opfer schwebte zeitweise in Lebensgefahr. Die Polizei hatte die Einrichtung zuvor gewarnt, dem Mädchen keinen Zutritt zur Küche zu gewähren. Wie sie dort an ein Messer kommen konnte, müsse noch geklärt werden. Laut LWL sind Messer dauerhaft weggeschlossen. Die Polizei ermittelt. Mädchen gilt als Gefährderin Ein LWL-Sprecher betont auf Anfrage, dass sich der Verband nicht zum Verbleib von Patientinnen und Patienten äußert. Das Mädchen steht schon seit längerer Zeit im Fokus der Behörden. Sie soll sich im Internet radikalisiert haben und Gewaltfantasien geäußert haben. Deshalb gilt sie als sogenannte Gefährderin. Darunter verstehen Staatsschützer Personen, denen sie eine schwere politisch oder religiös motivierte Straftat zutrauen – bis hin zu einem Anschlag. Das Mädchen hat offenbar in ihrer Kindheit mehrere Schicksalsschläge erlitten. Bisher soll ihr aber keine psychische Krankheit attestiert worden sein. Zeitweise war sie wegen ihrer Einstufung in einem Haus im Kreis Paderborn untergebracht, das dauerhaft von Polizisten überwacht wurde. Dank einer Fußfessel wurden mehrere Ausbruchsversuche unterbunden. Beim letzten Versuch soll sie Polizisten mit einer Glasscherbe gedroht haben. Später wurde sie in die LWL-Klinik in Paderborn gebracht. Richterlich soll angeordnet worden sein, dass eine Unterbringung in psychiatrischen Einrichtungen bis Februar 2026 gewährleistet sei.