Bielefeld. Till Ader will jetzt nur noch eines: einen Baustopp für die neue „Senne-Residenz“, die aktuell vor seinem Wohnzimmerfenster entsteht. Vier Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 22 Mietwohnungen und Tiefgarage werden seit Sommer 2024 am Schellingweg errichtet. Und nachdem die große Baugrube im Sennesand ausgehoben war, ist genau das passiert, was Ader und auch andere Nachbarn befürchtet haben: Sein am Hang liegendes Grundstück ist ins Rutschen geraten. Der begutachtete Schaden liegt schon jetzt bei mehr als 83.000 Euro. Die bauausführende Firma sieht keine Gefahr für das Nachbargrundstück. Nur der Baustopp könne Bollweg & Partner aus Rietberg, die für Bau, Vermarktung und Vertrieb zuständig sind, wohl dazu bringen, die dringend notwendige Stützmauer zu seinem Grundstück hin zu errichten, meint Till Ader. Alle bisherigen Bemühungen und zuletzt die Einschaltung des Bielefelder Bauamtes hätten noch zu keiner Lösung geführt. Nachbargrundstück wurde mit Stützmauer geschützt Das rund 4.000 Quadratmeter große Grundstück unterhalb seines Hauses war früher zur Hälfte bewaldet. Die großen Bäume mit ihren tief reichenden Wurzeln hatten für den nötigen Halt am Südhang des Teutoburger Waldes gesorgt. Dann ist für die „Senne-Residenz“, hinter dem als Bauherrin das Bielefelder Unternehmen Unique Properties steht, alles abgeholzt und die Baugrube bis an die Grundstücksgrenzen tief ausgebaggert worden. Während das Grundstück seines direkten Nachbarn am Senner Hellweg mit einer Stützmauer vor dem Abrutschen bewahrt worden sei, habe das Bauunternehmen die Mauer genau an seiner Grundstücksgrenze enden lassen, empört sich der 60-Jährige. Das Ergebnis sei jetzt deutlich zu sehen. Er hat das heute 22 Jahre alte Haus 2014 gekauft und mit seiner Frau Nicole Lassak aufwendig gestaltet. Vor zwei Jahren sei eine rund 150 Quadratmeter große Terrasse über zwei Ebenen angelegt und ein Wintergarten angebaut worden. Im Februar seien ihr dann bei Gartenarbeiten die Schäden aufgefallen, erzählt Lassak. Gutachter empfiehlt dringend den Bau einer Mauer Die 1,50 Meter langen Stelen, die fast zur Hälfte einbetoniert sind, kippen in Richtung Baugrube. Deutliche Spalten sind in der Phalanx auszumachen, die großen anthrazitfarbenen Terrassenplatten sind sichtbar hangabwärts geneigt. Einen Teil hat Till Ader schon hochnehmen müssen. Der Gartenzaun ist durch die Erdbewegungen ebenfalls abgerutscht. Im gepflasterten Eingangsbereich des Hauses sind rechts und links der Säulen, die das Vordach tragen, deutliche Risse zu sehen. Diese will der von ihm bereits im April beauftragte Gutachter noch nicht zwingend als Folge der Bauarbeiten werten. Aber die Schäden im Garten sind aus Sicht des Bausachverständigen eindeutig auf den Neubau zurückzuführen. Auch der Wintergarten zeige schon erste Anzeichen von Bewegung. „Es besteht erhöhter Handlungsbedarf, um einen noch größeren Schaden zu verhindern“, so sein Fazit. „Ich empfehle daher dringend, eine Abstützungsmauer zu errichten.“ Der Projektleiter der Baufirma stellte die Rückfrage, ob die Schäden nicht schon vorher entstanden sein könnten. Beispielsweise, weil das beauftragte Gartenbauunternehmen nicht gut genug gewesen sei? Bielefelder Paar hat Anwältin eingeschaltet Das Bielefelder Paar hat daraufhin eine Anwältin eingeschaltet. Anfang Juli habe es einen Ortstermin mit dem Projektleiter der Baufirma und einem Gutachter der Versicherung von Unique Properties gegeben. Das Ergebnis sei eindeutig gewesen, sagt Till Ader. Auch der Gutachter des Bauherrn habe gesagt, das Grundstück müsse umgehend abgestützt werden. Die Versicherung hat sich schriftlich für regulierungsbereit erklärt und die Beauftragung des Landschaftsgärtners freigegeben. Für Ader ein „eindeutige Schuldanerkenntnis“. „Es gab zig Fristen, bis zu denen man unser Grundstück abgestützt haben wollte“, schildert Till Ader. In einer E-Mail vom 9. September hat der Anwalt von Unique Properties bestätigt, die letztgenannte Frist von 12. September einhalten zu wollen. Bauherrin hält eine Böschung für ausreichend „Sobald ein Datum für die Vornahme von Abstützungsarbeiten feststeht, werden wir Ihnen (...) das Datum unaufgefordert mitteilen.“ Die Dringlichkeit sei „hinreichend kommuniziert“. Passiert ist nichts dergleichen. Nur die Schadenshöhe ist gewachsen: von anfänglich rund 70.000 auf nun 83.000 Euro. Stattdessen sind die Bauarbeiten ohne Mauerbau weitergegangen. Und nachdem um die nächststehenden Neubauten Erde aufgeschüttet worden ist, die „Böschung freiwillig kontrolliert und optimiert“ wurde, ist die Bauherrin offenbar nunmehr der Meinung, dass keine Mauer mehr nötig ist. Bauliche Abstützung sei „nicht erforderlich“ Nach einhelliger Meinung des Projektleiters, eines Bausachverständigen und eines Landschaftsbauers sei „eine kurzfristige bauliche Abstützung aus technischer Sicht nicht erforderlich“, schreibt der Anwalt der Gegenseite Ende Oktober. Im fertigen Zustand betrage der Höhenunterschied zwischen beiden Grundstücken nur noch „20 bis 40 Zentimeter“, daher „wird eine Böschung auch mit Blick auf die Zukunft als vollkommen ausreichend erachtet“. Zudem sei eine Abstützung in der aktuellen Bauphase „nur mit unverhältnismäßigem Aufwand umsetzbar“. Daher lasse sein Mandant mitteilen, so der Anwalt, „dass die freiwillige Vornahme der derzeit nicht erforderlichen Abstützungsmaßnahmen nicht berücksichtigt wird“. Eine Stützmauer sei zu keinem Zeitpunkt seitens der Bauherrin zugesagt worden, betont Projektleiter Samuel Dalmis von Bollweg & Partner auf Anfrage der Redaktion. Ebenso wenig habe das Bauamt eine Grundstücksmauer gefordert. Die Angelegenheit werde sehr ernst genommen, das Bauvorhaben von Sachverständigen begleitet. „Zu keinem Zeitpunkt (...) bestand eine Gefahr für das Gebäude auf dem Nachbargrundstück“, schreibt Dalmis. Bielefelder Bauherrin spricht von „unbelegten Behauptungen“ Die Bemühungen von Unique Properties träfen auf der Gegenseite lediglich „auf unbelegte Behauptungen, die zu keinem Zeitpunkt durch eigene fundierte Protokolle oder Gutachten untermauert wurden“. Alle bisher ergriffenen Maßnahmen seien freiwillig und auf eigene Initiative der Bauherrin erfolgt. Familie Ader sei auch eine gemeinsame Begehung mit einem unabhängigen Gutachter angeboten worden, um die zukünftige Gestaltung der Grenze abzustimmen. Auf das Angebot habe die Bauherrin keine Antwort erhalten. Die endgültige Gestaltung der Böschung sei nun mit Beginn der Arbeiten an den Außenanlagen vorgesehen, so Samuel Dalmis. Till Ader will die Baugenehmigung jetzt juristisch prüfen lassen, nachdem ein Baukontrolleur der Stadt Anfang November vor Ort war, ohne dass danach etwas passiert wäre. Auf Anfrage der Redaktion erklärt das Bauamt nun, dass bei der Ortsbesichtigung „kein zwingender Zusammenhang zwischen den vom Grundstückseigentümer benannten Schäden und den Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück“ hergestellt werden konnten. Da keine konkrete Gefahrenlage bestehe, könne auch der Forderung nach Stilllegung der Baustelle nicht entsprochen werden. Inwieweit die Schäden auf eine mangelnde Bauausführung oder auf den vom eigenen Grundstück ausgehenden Erddruck zurückzuführen seien, sei nicht weiter untersucht worden, erklärt das Bauamt. Da es im Zuge von Bauarbeiten immer wieder zu Schäden auf Nachbargrundstücken kommen könne, empfiehlt die Behörde, im Vorfeld ein Beweissicherungsverfahren durchführen zu lassen, damit eventuelle Schäden privatrechtlich geltend gemacht werden könnten. „Ich werde auf voller Breite klagen“, kündigt Till Ader an. Auch wenn dies bedeuten könnte, noch auf Jahre hinaus „in einem Gammelgarten zu sitzen“. Bebauungspläne sollen künftig Neubau-Wildwuchs begrenzen Das Bauvorhaben des Bielefelder Unternehmens Unique Properties GmbH hatte bereits in der Vergangenheit für viel Aufregung in der Buschkamp-Siedlung gesorgt. Vielen geht die Größenordnung deutlich zu weit, weil sie nicht mehr ins gewachsene Bild passt. Wobei in der gehobenen Wohnlage in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Neubauten entstanden sind, die nicht mehr so recht ins Bild passen wollen. Ein grundsätzliches Problem, das zukünftig durch fünf Bebauungspläne gelöst werden soll, die noch bis Ende November im Entwurf offenliegen. Hätte es den B-Plan „Wohngebiet nördlich und südlich des Schoppenhauerweges“ schon gegeben, hätte Unique Properties maximal 16 Wohnungen auf dem Grundstück am Schellingweg 5 errichten dürfen.