Detmold (huck). Die Qualen, die zwei Kühe durchlitten haben, sind kaum vorstellbar. Vor dem Amtsgericht Detmold mussten sich deshalb zwei Landwirte aus Lage verantworten. Urteil: ein Jahr Haft auf Bewährung. Sie hatten, so das Gericht, die Tiere durch brutale Verlademethoden mittels einer Beckenklammer und eines Stricks schwer verletzt.
Die Tiere sollten im Juni 2010 zum Schlachthof gebracht werden. Weil die Kühe nicht allein gehen konnten, sollen die 44 und 47 Jahre alten Brüder sie mit Hilfe von Beckenklammern und einem Strick gewaltsam in den Hänger gezerrt haben. Dabei verletzten sich die Tiere erheblich und wurden noch auf dem Hänger geschlachtet.
Beide Kühe, so stellten Tierärzte später fest, hatten blutig durchtränkte Verletzungen und Muskulaturabrisse. Ein Tier war durch die Verschiebung der Lendenwirbel querschnittsgelähmt. Der Stein kam ins Rollen, weil einer der Veterinäre Anzeige erstattete.
Die Brüder, die für die Verladung verantwortlich waren, behaupteten, die Kühe mit der Beckenklammer nur aufgerichtet zu haben. Die Verletzungen könnten auch später beim eigentlichen Transport erfolgt sein. Außerdem hätten die Tiere nicht vor Schmerz geschrien.
Die Verletzungen der Tiere und die Aussage von Dennis K., damals Auszubildender auf dem Hof, ergaben ein anderes Bild. "Ein Tier, das nicht mehr laufen kann, darf nicht transportiert werden. Das lernt jeder Landwirt", so der Zeuge, der auch bestätigte, dass die Kühe mit allen vier Beinen in der Luft hingen.
"Allein der Transport mit der Beckenklammer ist ein eklatanter Verstoß gegen das Tierschutzgesetz", so Richter Martin van der Sand in der Urteilsbegründung. Die drei Tierärzte hatten ausgesagt, dass die Beckenklammer nie für den Transport, sondern lediglich im Rahmen einer Therapie sinnvoll sein kann, um leichtere Tiere wieder auf die Füße zu stellen. Da die beiden betroffen Kühe mit rund 600 Kilogramm sehr schwer waren, waren auch die Verletzungen entsprechend gravierend.