
Lübbecke. Hans Herwartz hat Lübbecke Richtung Würselen verlassen. Hinter sich lassen wollte der Witwer auch die Auseinandersetzung mit der Friedhofsverwaltung um die Gestaltung der letzten Ruhestätte seiner Frau Renate.
Doch der Konflikt um das Grab geht jetzt in eine neue Runde: Der Ex-Lübbecker, bekannt als Organisator zahlreicher Stadtfeste und Koordinator der Werbegemeinschaft, trägt den Streit ums Lübbecker Bestattungs- und Friedhofsrecht vor das Verwaltungsgericht Minden. Der Grund: Er soll das blaue Glas entfernen.
Vertreten wird der streitbare Witwer vom Lübbecker Rechtsanwalt Rüdiger Schulz. Das Gericht hat den Streitwert auf 2.500 Euro festgesetzt. Einen Termin gibt es noch nicht.
Fluss des Lebens vorm Grabstein
Auf dem Grab bilden die abgeschliffenen Glasstücke eine Fläche, die den sich verbreiternden Fluss des Lebens, beginnend am Grabstein, symbolisieren soll. Die Stadtverwaltung ist mit dieser Gestaltung nicht einverstanden (die NW berichtete), weil sie gegen die Vorschriften der Friedhofssatzung verstoße und deshalb auch nachträglich nicht mehr genehmigt werden könne.
In einem Schreiben vom 24. Januar steht nochmals die Begründung, warum die - so wörtlich - "Schüttung aus grellblauem Glasgranulat innerhalb der Steinsetzung in Form eines Flusslaufes vollständig zu entfernen" ist. Bleiben dürfen dagegen drei weitere, zunächst beanstandete Elemente: die Natursteine, welche die blaue Steinchen umrahmen, die Metallkante rund ums Grab und die Schrifttafel - bis zum Ablauf der Nutzungs- und Ruhezeit.
In drei Punkten ist die Friedhofsverwaltung dem Witwer also entgegen gekommen, beim vierten, dem blauen Fluss, allerdings nicht. Den Grund nennt die Stadtverwaltung in ihrem Schreiben: Eine Anschüttung loser anorganischer Materialien sei auf dem öffentlich als Rasenfriedhof gestalteten Teil der Anlage abzulehnen. "Das Material wird durch Tiere über die Grenzen des Grabes hinaus verbreitet.
Enttäuscht von der Lübbecker Politik
Im Rasen, der maschinell gemäht werden muss, sind derartigen Materialien störend, stellen aber auch eine potenzielle Gefahr für Gerät und Personal und unbeteiligte Dritte dar."
Gegen diesen Bescheid hat Hans Herwartz jetzt Klage erhoben: Der Fluss soll weiter fließen. Aber ihn ärgert noch etwas, was allerdings kein Verwaltungsgericht klären kann: "Keine Fraktion der Stadt Lübbecke hat bisher auf meine schriftliche Anregung geantwortet, die Friedhofsordnung der Stadt Lübbecke zu überdenken." Das Schreiben endet mit dem Satz: "Ein von der Lübbecker Politik enttäuschter Hans Herwartz".