Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über A33-Klage

Streit um die Fledermaus

VON HERBERT GONTEK

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über A33 - © Leipzig
Bundesverwaltungsgericht verhandelt über A33 (© Leipzig)

Leipzig. Unter großer regionaler Beteiligung hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mündlich über den Lückenschluss der A33 zwischen Borgholzhausen und Halle verhandelt. Viel ging es um das Wohl der seltenen Fledermäuse im Tatenhauser Wald und die Frage, ob das Land genügend Ausgleichsflächen für den Eingriff in die Natur bereitstellt. Ein Urteil gab es noch nicht.

35 Experten der Autobahnplanung, Regierungspräsidentin Marianne Thomann-Stahl, die Bürgermeister aus Borgholzhausen und Halle und zahlreiche interessierte Bürger waren angereist, um im historischen Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichtes den Kampf des Naturschutzes vor allem für die Bechsteinfledermaus aus erster Hand mitzuerleben. Die Verhandlung zeigte deutlich: Die Vorgaben im Planfeststellungsbeschluss und die Vorstellungen des BUND als Kläger driften noch immer weit auseinander.

Während der Sitzung ließ der Vorsitzende Richter des 9. Senates, Wolfgang Bier, nicht erkennen, in welche Richtung das Gericht tendiert. Er hinterfragte kritisch und stellte fest, dass es überwiegend um die biologischen Besonderheiten der Bechsteinfledermaus und nur bedingt um juristische Belange gehe. Die ersten vier Stunden standen im Zeichen ausführlicher Diskussionen über den Lebensraum der Tierart. Im Zentrum stand die Frage, ob das 177 Hektar große FFH-Gebiet im Tatenhauser Wald groß genug sei, um der dortigen Bechsteinpopulation auch nach dem Bau der Autobahn Lebensraum zu bieten. "Fledermauspapst" Jochen Lüttmann sagte im Auftrag der Planfeststellungsbehörde: "Die Kolonie hat gute Lebensbedingungen bereits auf 70 bis 170 Hektar."

Biologe Martin Starrach, Bernd Meier-Lammering (BUND) und die Rechtsanwälte Frank Niederstadt und Hans Walter Louis (v. l.). - © FOTO: FLORIAN GONTEK
Biologe Martin Starrach, Bernd Meier-Lammering (BUND) und die Rechtsanwälte Frank Niederstadt und Hans Walter Louis (v. l.). (© FOTO: FLORIAN GONTEK)

Die Kläger um Rechtsanwalt Frank Niederstadt halten erst eine Fläche von rund 1.700 Hektar für ausreichend. Denn die Bechsteinfledermaus braucht nicht nur ein Jagdgebiet, sondern auch Räume für Überwinterung, Kinderstube und Paarung. Niederstadt: "Wer kann heute sagen, dass die Autobahn den jährlichen Kreislauf nicht durchschneidet und dauerhaft stört?"

Fledermausexperte Lüttmann entgegnete, für das Überleben der Fledermäuse werde viel getan: Der Tatenhauser Wald soll einen neu gepflanzten Saum bekommen, der verhindern soll, dass Fledermäuse auf die Autobahn fliegen und dort umkommen.

Außerdem seien ausreichend Unterführungen und Grünbrücken geplant. BUND-Biologe Martin Starrach entgegnete, Untersuchungen belegten, dass die Tiere weder Unterführungen noch Grünbrücken ernsthaft nutzten – zumal wenn sie so niedrig seien wie die im Tatenhauser Wald geplanten Durchlässe. Wenn sich zeige, dass die Durchlässe nicht angenommen würden, könne man nachbessern, hieß es dazu von der Gegenseite. Richter Bier: "Und warum bauen Sie die Durchlässe nicht gleich höher?" Antwort der Straßenbauer: "Weil die Trasse auf Wunsch der Stadt Halle wegen des Lärmschutzes möglichst erdnah gelegt werden sollte."

Später ging es um den Flächenverbrauch und die richtige Bewertung der geschützten FFH-Flächen, die durch den Bau im Tatenhauser Wald verlorengehen. Nach Ansicht der Kläger ist das Habitat im Planungsverfahren unzulässig verkleinert worden. "Eine schwierige Rechnung", stellte der Richter fest.

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2025
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.

Kommunalwahl-Abo

Angebot zur Kommunalwahl

5 Wochen Lippische Landes-Zeitung lesen -
gedruckt UND digital!

Jetzt bestellen
Kommunalwahl-Abo