Herford. "Eigentlich wollte ich einen Witz machen", sagte der Angeklagte zu seiner Verteidigung. "War halt nicht witzig gewesen." Das sah auch das Herforder Amtsgericht so. Weil der 27-jährige Sven M. (Name geändert) aus Herford versucht hatte, bei McDonald's mit einem gefälschten 100-Euro-Schein zu bezahlen, wurde er jetzt zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt - auf Bewährung.
Ein ungewöhnlicher Fall für Richterin Alea Blöbaum: Mit dem Vorwurf der Geldfälschung habe sie noch nie zu tun gehabt, sagte sie in der Verhandlung. Die Beweisführung in diesen Fällen gilt als kompliziert.
Im vergangenen Februar ließ sich M. in einer Nacht von einem Bekannten nach Hause fahren. Er hatte getrunken, nach seinen Worten "eine halbe Flasche Korn und sechs bis acht Bier". Unterwegs lud er seinen Fahrer zum Nachtimbiss ein. Sie steuerten den Drive-in-Schalter eines Mc-Donald's-Restaurants in Herford an. Zum Bezahlen - fällig waren 4,38 Euro - reichte M. seinem Bekannten am Steuer den falschen 100-Euro-Schein.
Doch dem Angestellten am Schalter fiel sofort auf, dass er eine Blüte bekommen hatte. Der Schein war einfach mit einem Farbkopierer oder Drucker hergestellt worden. "Echt schlecht gemacht", sagte der geständige M. selbst. Seiner Aussage nach hatte er den Schein Wochen vorher auf der Straße nahe des Bahnhofs gefunden und eingesteckt. In der Nacht habe er das Falschgeld spontan benutzt. Alles nur ein Spaß, verteidigte sich M. vor Gericht.
"Wenn man einen Witz machen will und der andere lacht nicht, klärt man das doch auf, oder?", fragte Richterin Blöbbaum. Doch M. hatte damals seinem Bekannten zugerufen: "Fahr los, fahr los", wie dieser im Zeugenstand erklärte.
Also geplante Straftat, dummer Scherz, irgendetwas dazwischen? Beim Vorwurf der Geldfälschung muss dem Angeklagten nachgewiesen werden, dass er die Blüten entweder selbst hergestellt oder sich gezielt besorgt hat, um sie in Umlauf zu bringen - was in der Praxis unter Juristen als meist schwer nachweisbar gilt.
Die Version des wegen Drogenhandels und Körperverletzung vorbestraften Anklagten, er habe den Schein nur gefunden, könne man nicht widerlegen, sagte Staatsanwalt Christian Menke. Verteidiger Sven Peters führte an, dass sein Mandant unter "erheblichen Einfluss von Alkohol und Tabletten" gestanden habe. Er brachte dazu M.'s Aufenthalte in der Psychiatrie zur Sprache. Der Angeklagte gab selbst an, abhängig von Drogen und Medikamenten gewesen zu sein.
Am Ende blieb der minder schwere Vorwurf, Falschgeld in den Verkehr gebracht zu haben. Dafür verurteilte das Gericht M. zu sechs Monaten Haft - ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung.