Bielefeld. Als Ulrich B. vor 13 Jahren einen Fernsehvertrag bei Unitymedia abschloss, war er zufrieden. Er konnte alle seine Lieblingssender - hauptsächlich öffentlich-rechtliche Programme - empfangen. Doch bald sah der Bielefelder statt MDR und SWR Shoppingkanäle und Spielshows. Jetzt strich Unitymedia auch den NDR aus dem analogen Angebot. Ulrich B. hat seinen Vertrag gekündigt. Der Norddeutsche Rundfunk klagt unterdessen gegen die Landesmedienanstalt, die die rechtliche Grundlage für das Handeln von Unitymedia geschaffen hat.
So wie Ulrich B. ging es vielen Unitymedia-Nutzern aus NRW, als der Kabelnetzbetreiber den NDR am 17. September aus seinem analogen Netz ausgespeist hat. Die meisten beschwerten sich in ihrem Ärger zuerst beim NDR. Bisher sind 1.650 Anrufe aus Nordrhein-Westfalen bei dem Sender eingegangen. Statt dem dritten Programm aus dem Nachbarbundesland empfangen analoge Netznutzer jetzt den Privatsender "Pro Sieben Maxx".
"Speziell aus Westfalen rufen viele Kunden an, die direkt im Grenzgebiet zu Niedersachsen wohnen", sagt NDR-Sprecher Martin Gartzke. Dass Unitymedia den analogen Sendeplatz neu vergeben konnte, liegt daran, dass die Landesanstalt für Medien (LfM) in NRW die sogenannte "Must-Carry-Regelung" geändert hat. Diese legt fest, welche öffentlich-rechtlichen Sender zwingend eingespeist werden müssen, neben ARD und ZDF auch das regional verbreitete dritte Programm - in NRW der WDR. Bisher wurden aber auch die dritten Sender aus den Nachbarländern eingespeist. Doch dann entschied die LfM, dass der NDR in NRW nicht zwingend empfangbar sein muss.
Der NDR hat daraufhin bereits im vergangenen Jahr Klage gegen die LfM eingereicht. "Wir wollen, dass die Must-Carry-Regelung wieder geändert wird", sagt Gartzke. Hätte die Klage Erfolg, müsste Unitymedia den Sender wieder einspeisen. Doch die LfM sieht sich im Recht: "Die uralte Regelung, die bisher unser Handeln bei der Kabelbelegung bestimmt hat, ist hinfällig", sagt Peter Widlok von der LfM. "Durch die Entwicklung im digitalen Angebot haben wir keine Enge mehr. Die Kunden können die dritten Programme digital empfangen." Widlok sieht keinen Grund, warum die LfM den Kabelnetzbetreibern zusätzlich zu drei Pflichtprogrammen weitere Vorschriften machen sollte.
Das Verfahren wird heute vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf fortgesetzt. "Es kann gut sein, dass dann schon ein Urteil gefällt wird", sagt NDR-Sprecher Gartzke. "So oder so appellieren wir an Unitymedia, die Entscheidung noch mal zu überdenken."
Der Kabelnetzbetreiber und die Öffentlich-Rechtlichen streiten schon länger um Geld. ARD und ZDF hatten sich im vergangenen Jahr geweigert, weiterhin Einspeiseentgelte dafür zu zahlen, dass ihre Programme via Kabel übertragen werden. Die Sender kritisieren, dass das Unternehmen das TV-Angebot von den Kunden bezahlen lasse und somit doppelt kassiere. Unitymedia verweist dagegen auf die Werbeeinnahmen, die die Öffentlich-Rechtlichen bei der Verbreitung ihrer Programme erzielen. "Außerdem profitieren die Verbraucher durch im internationalen Vergleich sehr geringe Kabelentgelte", sagt Unitymedia-Sprecher Johannes Fuxjäger. "Die Neuverteilung der analogen Sendeplätze folgt dem Bekunden der Sendeanstalten, keinen Wert mehr auf die analoge Verbreitung ihrer Programme zu legen."
Die meisten Kunden seien postalisch oder über E-Mail informiert worden. Fuxjäger seien bisher keine Kündigungen von verärgerten Kunden bekannt. Er gibt dem NDR die Schuld. "Der Sender stößt seine eigenen Zuschauer vor den Kopf, indem er einfach eine Leistung nicht mehr bezahlt, die bisher durch eine Gegenleistung gut honoriert wurde." NDR-Sprecher Gartzke hält dagegen: "Natürlich wollen die uns keinen Gefallen tun. Aber so wird der Streit auf dem Rücken der Fernsehzuschauer ausgetragen."
Ralf Petring glaubt nicht an einen Erfolg der NDR-Klage. Der auf Medienrecht spezialisierte Anwalt aus Bielefeld meint, dass die Entscheidung der LfM kaum angreifbar ist. "Es wird darauf hinauslaufen, dass beiden Streitparteien gerichtlich nicht zu helfen ist", sagt Petring. "Deshalb werden sich beide Seiten wieder an den Verhandlungstisch begeben müssen, um einen neuen Vertrag über Einspeisungen und Einspeisevergütungen auszuhandeln."